Prügelaffäre: Fünf Monate Freiheitsstrafe für Ex-Polizeichefarzt
Seinen Chefarztposten bei einer Landespolizeidirektion ist er los. Nach der Prügelaffäre wurde das Dienstverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst. Damit ist der 48-jährige Mediziner wohl einem Rauswurf zuvorgekommen.
Fünf Monate bedingte Haft lautete das (nicht rechtskräftige) Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt gegen den praktischen Arzt. Es war am 16. Oktober, als der angesehene Notfallmediziner, ärztliche Sachverständige und Gemeindearzt mit zwei Praxen in Niederösterreich mit 1,9 Promille Alkohol im Blut in einer Bar in Traiskirchen (Bezirk Baden) zu später Stunde die Nerven verloren und zwei Frauen verletzt haben soll. Nach ein paar Spritzern, Achterl Wein und Gin-Tonic sei ihm der „Alkohol massiv ins Gehirn gestiegen“, so der geläuterte Mediziner. Er hatte sich zur später Stunde mit einer 32-jährigen Kosmetikerin an der Bar unterhalten, als die Lage eskalierte. Sie wollte in Ruhe gelassen werden und mahnte den 48-Jährigen mehrmals, Abstand zu halten.
Botox und Kampfsport
Für ihn war es hingegen eine angeregte Unterhaltung über Botox und Kampfsport, die plötzlich eskalierte. Als die junge Frau meinte, sie könne den g’standenen Mann mit einem Griff fertig machen, sah er rot. „Sie hat mich provoziert und als Schlappschwanz bezeichnet.“ Dafür holte er aus und verpasste der 32-Jährigen einen linken Haken, dass diese zu Boden ging.
Auch eine zu Hilfe eilende Freundin wurde beim darauf folgenden Gerangel verletzt. In Rage trat der Arzt ein Loch in die Lagertüre, hinter der sich das Opfer versteckte. „Wie alt sind sie eigentlich? So reagiert vielleicht ein 16-Jähriger“, wies Richterin Birgit Borns den Heißsporn zurecht.
Aggressionsproblem
Der Vorsitzenden fiel auf, dass der Herr Doktor anscheinend ein leichtes Aggressionsproblem im angeheiterten Zustand hat. „Sie sind a biss’l a Häferl“, so Borns. Schon zwei Mal endeten Gerichtsverhandlungen wegen tätlicher Auseinandersetzungen des Arztes mit einer Diversion und ohne Strafe. Beide Male war es eine „b’soffene G’schicht“. „Noch einmal kann ich ihnen keine Diversion geben“, erklärte die Richterin.
Die Strafe von fünf Monaten bedingt gilt für eine Probezeit von drei Jahren. In dieser Zeit darf sich der 48-Jährige nichts zu Schulden kommen lassen. „Sonst geht er ins Gefängnis“, so die Richterin. Opferanwalt Amir Ahmed erstritt für die beiden verletzten Frauen ein Schmerzensgeld von insgesamt knapp 5.000 Euro.
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