Ohne Schein, aber mit Sturmhaube zum Tanken: 19-Jähriger verurteilt
Als die Polizei Dienstagabend an einem Unfallort eintraf, war der Lenker verschwunden.
"Was hatten Sie denn vor? Wollten Sie die Mädchen beeindrucken?", fragt der Richter lächelnd. "Ja", antwortet der Angeklagte nach kurzer Pause. "Es ist halt ein cooles Auto."
Mit seinem BMW hatte der arbeitslose 19-Jährige zwei Freundinnen im Februar dieses Jahres abgeholt. Man fuhr durch die Gegend. Als eines der Mädchen Zigaretten kaufen wollte, blieb der junge Mann an einer Tankstelle im Bezirk Wiener Neustadt stehen.
Was die beiden Freundinnen nicht wussten: Führerschein besaß ihr Fahrer zu diesem Zeitpunkt keinen. "Den haben sie mir davor schon abgenommen", bestätigt er am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt. Und auch die Kennzeichen seines Wagens waren gestohlen. Als daher plötzlich ein Streifenwagen der Polizei neben ihm hielt, verfiel der 19-Jährige in Panik.
Beamten mitgeschleift
Die Beamten forderten ihn auf, aus dem BMW zu steigen, um eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle vornehmen zu können. Doch der Fahrer verriegelte die Türen und stieg aufs Gas. Auch die Tatsache, dass einer der Polizisten seine Dienstwaffe zog und auf seinen Wagen richtete, konnte ihn nicht stoppen. "Daran kann ich mich nicht mehr erinnern, weil ich ziemlich unter Adrenalin war", gesteht er vor Gericht.
Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt überrollte er den Fuß eines Polizeibeamten und schleifte ihn ein Stück weit mit. Dann krachte der BMW gegen eine Stahlkonstruktion, die einen weiteren Wagen beschädigte. Schließlich gelang ihm jedoch mit Vollgas die Flucht vor der Polizei. "Wir sind sehr schnell gefahren und haben mehrere Autos riskant überholt", erinnert sich eine der Beifahrerinnen in ihrer Aussage. In einem Kreisverkehr sei man auf regennasser Straße in einen Graben gerutscht, danach aber weitergerast.
Mehrere Anklagepunkte
Auf Schleichwegen sei er nach Hause zurückgekehrt, habe den Wagen versteckt und sich von einer Freundin danach abholen lassen, sagt der 19-Jährige. Ausgeforscht werden konnte er dennoch. Und die spektakuläre Flucht ist nicht der einzige Punkt der Anklage, der er sich am Montag stellen muss.
Denn in zwei weiteren Fällen habe der Arbeitslose in den Bezirken Neunkirchen und Baden getankt, ohne zu bezahlen. Dass es sich dabei um Betrug gehandelt habe, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, bestreitet der Anwalt des 19-Jährigen jedoch. Denn sein Mandant habe auch in diesen Fällen gestohlene Kennzeichen an seinem Wagen montiert - und trug obendrein eine Sturmhaube, um nicht erkannt zu werden.
Bedingte Freiheitsstrafe
"Das hat ganz klar erkennen lassen, dass er gar nicht vorhatte, zu bezahlen." Mangels Täuschungsabsicht liege also kein Betrug, sondern Diebstahl vor, argumentiert der Verteidiger.
Auf das Urteil hat dieser Unterschied wohl keine große Auswirkung: sechs Monate bedingte Haft sind nicht rechtskräftig. Die Tankrechnungen seien mittlerweile bezahlt worden, betont der Angeklagte zuvor noch. Auch die gestohlenen Kennzeichen wurden ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben. Man sei bereit, weitere entstandene Schäden ebenfalls zu begleichen, bietet er an.
Kommentare