Verhindertem Swift-Attentäter drohen 20 Jahre Haft
Auch der zweite Prozesstag am Landesgericht Wiener Neustadt fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Am letzten von fünf Verhandlungstagen gegen Beran A. waren am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zunächst die Sachverständigen am Wort. Gründe für eine Zurechnungsunfähigkeit bei dem heute 21-Jährigen, der im August 2024 einen Terroranschlag auf ein Konzert von US-Superstar Taylor Swift im Wiener Ernst Happel Stadion geplant haben soll, sah der psychiatrische Gutachter dabei definitiv nicht.
A. weise zwar eine „defizitäre, schulische Unterentwicklung“ auf, habe auch alle Ausbildungen abgebrochen. Hinzu komme Cannabis-Konsum seit dem 16. Lebensjahr und kurz darauf auch weiterer Medikamente. „Aber nichts davon hat je eine Schwelle überschritten, dass man sagen würde, das ist heute für uns relevant. Weder die Sucht, noch die Angsterkrankung“, stellte der Mediziner klar.
Körperliche Erkrankung sei ebenfalls keine festzustellen, Beran A. sei "durchaus in der Lage, Entscheidungen zu treffen.“ Daher sehe er auch keinerlei Gründe für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum statt im Gefängnis.
"Veränderung bemerkt"
Dem stimmte im Wesentlichen die psychologische Sachverständige zu. Sie könne keine wesentlichen Störungen erkennen, attestierte sie in ihrem Gutachten. Dass sich Beran A. im Prozess bei allen Geschädigten entschuldigt habe, müsse nicht aufrichtig gewesen sein, beantwortete sie die Frage einer Geschworenen. Doch die Sachverständige fügte hinzu, sie habe beim Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung „durchaus eine Veränderung bemerkt“.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Österreicher mit nordmazedonischen Wurzeln vor, den Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) abgelegt zu haben. Er soll geplant haben, eine Menschenmenge vor dem Ernst-Happel-Stadion anzugreifen und sich anschließend selbst zu töten. Dafür stellte er nach Anleitungen aus dem Internet eine geringe Menge des Sprengstoffs TATP her und versuchte vergeblich, Waffen wie ein Maschinengewehr und eine Handgranate zu kaufen.
Weitere Anschläge geplant
Nach einem Hinweis eines US-Geheimdienstes wurde er am 7. August festgenommen, einen Tag vor dem ersten von drei geplanten Swift-Konzerten. Alle Auftritte wurden daraufhin abgesagt. Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Anschlagspläne der mutmaßlichen IS-Zelle zutage. Beran A. soll Anfang 2024 gemeinsam mit seinem Mitangeklagten, dem gleichaltrigen Slowaken Arda K., und einem ehemaligen Schulfreund, Hasan E., weitere Anschläge in Dubai, Istanbul und Mekka geplant haben. Während Beran A. und Arda K. die Pläne jedoch nicht die Tat umsetzten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte. Er wartet derzeit in Saudi Arabien auf seinen Prozess.
Überraschend kurz hielt sich am Donnerstag der Staatsanwalt in seinem Schlusswort. Er widersprach der Darstellung der beiden Angeklagten, Hasan E. sei die treibende Kraft hinter den Anschlagsplänen gewesen: „Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind.“ Hasan E. habe "Mitstreiter gesucht.“ Die Angeklagten hatten im Laufe der Verhandlungen ausgesagt, dass „drei Anschläge in der muslimischen Welt eher Aufstände anzetteln als einer“, so der Staatsanwalt.
"Ein Zeichen setzen"
In der Anklage wird den beiden vorgeworfen, ihrerseits Hasan E. zu seiner Tat motiviert zu haben. „Es mag schon sein, dass der Herr E. hier die treibendere Kraft gewesen ist, aber die Erzählung, dass die Angeklagten nur blind Befehle befolgt haben, bricht in sich zusammen“, meinte der Staatsanwalt. „Auch ein bereits zur Tat entschlossener kann in seiner Tat bestärkt werden.“ Abschließend verwies er auf den Prozess am Mittwoch in Klagenfurt, wo der Villach-Attentäter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war: „Sie haben hier die Möglichkeit ein Zeichen zu setzen“, wandte er sich an die Geschworenen. Personen, die "Terrorpläne wälzen", sollten "schwere Strafen zu erwarten haben".
Beran A.s Verteidigerin Anna Mair widersprach: Ihr Mandant sei "kein ideologisches Mastermind“. Und sie argumentierte: „Keiner von uns kann nachvollziehen, wie jemand, der so gehirngewaschen ist, die Welt sieht.“ Seine Welt habe damals nur aus „Freund und Feind“ bestanden. Ihr sei klar, dass ihr Mandant nicht als freier Mann das Gerichtsgebäude verlassen werde, immerhin habe er schwere Straftaten gestanden. Dass er Hasan E. bei dessen versuchtem Mord unterstützt habe, dafür würden jedoch die Beweise fehlen.
E. sei manipulativ gewesen und habe "Druck auf Beran aufgebaut", so Mair. Dessen Anschlagspläne habe keiner ernst genommen - was Zeugen an den vorangegangenen Prozesstagen bestätigt hatten. Dass Hasan E. keine Bestärkung gebraucht habe, zeige die Tatsache, dass er als einziger seinen Anschlag verübt habe. Und die Verteidigerin erzählte, ihr Mandant habe, als er davon erfahren habe, dass Mair Anfeindungen erfahre, weil sie ihn vertrete, zu ihr gesagt: "Anna, wenn ich wieder draußen bin, werde ich dich beschützen. Egal wann und wo."
Bitte um zweite Chance
David Jodlbauer, Verteidiger des Zweitangeklagten Arda K., war ebenfalls überzeugt "Hasan E. hätte das auch alleine gemacht. Der hatte so viel Hass in sich". Bei ihm könne er sich - anders als bei seinem Mandanten - auch keine Resozialisierung vorstellen: "Aber Arda kriegen wir zurück." Dieser bat auch selbst: "Wenn sie mir eine Chance geben, möchte ich ihnen gerne beweisen, dass ich mich in die Gesellschaft integrieren werde."
Beran A. meinte "Ich möchte nur sagen, dass es mir Leid tut", bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Mit einem Urteil dürfte erst in den Abendstunden zu rechnen sein.
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