Postenschacher? Ex-Landesrat ist Leiter der Gesundheitskasse in Horn

Blauer Landesrat in Niederösterreich eckt wieder an: Gottfried Waldhäusl
Maurice Androsch hat eine steile Karriere in der Politik hingelegt. Nachdem er neun Jahre lang als Bürgermeister die Geschicke von Groß-Siegharts im Bezirk Waidhofen an der Thaya leitete, gelang ihm 2013 der Sprung in die nö. Landesregierung. Bis 2017 war er SPÖ-Landesrat für Mindestsicherung, Tierschutz und Schuldnerberatung, danach wechselte er in den Nationalrat. Jetzt hat der karenzierte Polizeibeamte einen neuen Job. Androsch leitet seit Anfang Oktober die Gesundheitskasse (ÖGK) der Außenstelle in Horn.
Parlamentarische Anfrage
Begleitet wird die Bestellung allerdings von anonymen Briefen, die nicht nur an Medien, sondern auch Partei-Genossen geschickt wurden. Der zentrale Vorwurf: Die Politik habe bei der Besetzung ihre Finger im Spiel gehabt, interne Bewerber wären besser qualifiziert gewesen. SPÖ-Nationalratsabgeordneter Rudolf Silvan, der ebenfalls ein Schreiben erhielt, stellte daraufhin eine parlamentarische Anfrage, die von Bundesminister Rudolf Anschober sehr detailreich beantwortet wurde.

ÖGK holte isch externen Berater
Geht es nach dem Minister, hatten sich zehn Personen (acht externe, zwei interne) für den Job beworben. Ein internes Auswahlverfahren gab es nicht. „Es wurde seitens der Generaldirektion der Kasse dem Auswahlverfahren ein externer Personalberater beigezogen. Dieser externe Berater hatte auch den Auftrag, einen Reihungsvorschlag für die Bewerber/innen zu erstellen“, heißt es. Ein ihm unterstelltes Naheverhältnis zu dem Berater streitet Androsch im Gespräch mit dem KURIER ab. „Ich kannte den Herrn nicht.“
"Fachkundige Auswertung"
Auch bei der ÖGK betont man, dass „Personalempfehlungen "unabhängig, sachlich und objektiv“ getroffen werden. Und warum wurde die Position nicht intern nachbesetzt? „Nach fachkundiger Auswertung der Bewerbungsunterlagen und -gesprächen wurde vom externen Berater empfohlen, die ausgeschriebene Stelle mit einem/einer externen Bewerber/in zu besetzen“ so die ÖGK.
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