In die Privattasche gewirtschaftet?
Laut Anklage soll sich der Polizist fast drei Jahre lang einen Teil der Einnahmen aus den Bußgeldern in die eigene Tasche gesteckt haben, heißt es laut Strafantrag. Nach der vorläufigen Suspendierung des Beamten im Juni 2023 wurde seither gegen ihn ermittelt.
Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt "wegen des mehrfach begangenen Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraf 302 Abs. 1 Strafgesetzbuch Anklage eingebracht“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.
Übereifrig
Die BAK-Ermittler mussten in dem Fall akribische Arbeit leisten, um die genauen Vorgänge überhaupt nachvollziehen zu können. Den Beamten spielte dabei in die Hände, dass die Durchschläge der Organmandatsblöcke auf mehrere Jahre zurückliegend auf der Inspektion archiviert wurden. Dadurch sollen sie dem 56-Jährigen auf die Schliche gekommen sein.
Der Beamte war dafür bekannt, quasi im Alleingang in seinem Rayon Temposünder zur Strecke zu bringen. Er verteilte im Bezirk Wiener Neustadt in einem Jahr alleine mehr Strafzettel, als alle anderen Polizeiinspektionen zusammen.
Laut Anklage soll der Modus Operandi so ausgesehen haben, dass der Verdächtige Verkehrssündern ein "Knöllchen“ mit beispielsweise 70 Euro Strafe ausstellte. Den Durchdruck am Block soll er durch die Einlage eines Kartons verhindert haben. Auf dem Durchschlag, der auf der Polizeiinspektion archiviert wurde, soll der Verdächtige schließlich eine geringere Summe eingesetzt haben. Die Differenz habe der Polizist in seine Privattasche kassiert, lautet die Anklage.
Puzzlespiel
Die größte Herausforderung für die BAK-Ermittler war, auf Jahre zurück noch abgestrafte Verkehrssünder auszuforschen, die ihren Strafzettel noch hatten bzw. sich an die Zahlungsdetails erinnern konnten. Das bezahlte Bußgeld wurde mit den Beträgen auf den archivierten Durchschlägen verglichen. Und siehe da: Zwischen dem 17. August 2020 und 30. April 2023 konnten sie zumindest in 484 Fällen Unregelmäßigkeiten nachweisen. "Die Dunkelziffer sei allerdings um ein Vielfaches höher", erklärt ein Ermittler.
Prozess im April
Angesichts der schwierigen Beweisführung ist "nur noch“ eine Schadenssumme von 14.720 Euro angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Für die Verhandlung am Landesgericht Wiener Neustadt gibt es bereits einen Termin. Wie Gerichtssprecherin Birgit Borns gegenüber dem KURIER bestätigt, kommt es am 4. April zum Prozess. Angeklagt ist neben dem Missbrauch der Amtsgewalt auch Geldwäscherei (Paragraf 165 Abs. 1 StGB.)
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