Polizist am Facebook-Pranger klagt Entschädigungen ein

FILE PHOTO: A 3D-printed Facebook logo is seen placed on a keyboard in this illustration
Beamter wurde zu unrecht als gewalttätig hingestellt. Unschuldsvermutung verletzt.

Es sind zwei über Facebook verbreitete Sätze und das Foto eines Polizisten, die eine wahre Prozesslawine in ganz Österreich ausgelöst haben. „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei einer Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört“, schrieb eine Userin – und Tausende teilten das Posting. Der auf dem Bild zu sehende Mann war tatsächlich bei der besagten Demonstration im Einsatz. Ein ebenfalls kursierendes Video zeigt jedoch keinerlei aggressives Verhalten des Beamten, der deshalb nun in die Gegenoffensive ging.

Verstoß gegen das Mediengesetz

Einerseits strafrechtlich, weil die fälschliche Beschuldigung den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Viele solcher Prozesse haben österreichweit bereits stattgefunden und sind anstelle eines Urteils mit einer Diversion – also der Zahlung einer eher geringen Summe von rund 100 Euro pro Fall – zu Ende gegangen. Doch der Beamte will auch eine Entschädigung nach dem Mediengesetz. Am Landesgericht Wiener Neustadt fanden die ersten derartigen Verfahren nun am Freitag statt. Weil die Unschuldsvermutung durch die Vorverurteilung auf Facebook verletzt wurde, müssen die geklagten User jeweils geringe dreistellige Eurobeträge an den Mann überweisen.

Großteil ist einsichtig

„Schon am Rückweg vom Einsatz hat mich ein Freund angerufen und gefragt, was ich da gemacht habe“, schilderte der Kärntner vor Gericht. Weiterer Rechtfertigungsbedarf vor Bekannten, Kollegen und in Vereinen, in denen er aktiv ist, wäre die Folge gewesen. Während der Großteil der Beschuldigten am Freitag eingestand, dem Mann unrecht getan zu haben und sich bei ihm entschuldigte, zeigte einer wenig Einsicht. „Ich wollte der Dame helfen, den Mann zu finden. Die macht das ja nicht zum Spaß“, sagt er, widersprach sich jedoch selbst: „Es ist ja niemand erkennbar auf dem Bild.“

In ihrer Urteilsbegründung ermahnte die Richterin: „Jeder darf seine Meinung äußern, auch die Polizei kritisieren, aber einen einzelnen Menschen öffentlich an den Pranger zu stellen, das geht nicht. Sie können in sozialen Medien nicht Staatsanwalt, Richter und Henker in einer Person spielen. Das gilt umso mehr, wenn sich der Betroffene nichts zu Schulden kommen hat lassen.“s. jedlicka

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