Perchtoldsdorf: Entwürfe für neue Regeln beim Bauen

Perchtoldsdorf: Entwürfe für neue Regeln beim Bauen
Geplant sind zum Beispiel Untergrenzen bei Grundstücksgrößen und Obergrenzen bei Wohneinheiten.

Momentan liegt am Perchtoldsdorfer Gemeindeamt der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan auf, die Gemeinde schlägt einige Änderungen vor. Das zentrale Ziel in der Ortsentwicklung ist es, die Einwohnerzahl stabil zu halten. Etwa 18.000 Menschen sind aktuell dort gemeldet. „In diesem Bereich wollen wir weiterhin bleiben. Wir wollen den Ort aber auch nicht unter eine Käseglocke stellen“, sagt die zuständige Gemeinderätin Andrea Kö (ÖVP).

Im abgeänderten Plan geht es deshalb vorrangig um Grundstücksgrößen und sogenannte Schutzzonen. Manche Bereiche wie zum Beispiel rund um die Sonnbergstraße sollen als Schutzzonen definiert werden, sie seien besonders charakteristisch für das Ortsbild. Dort sollen beispielsweise strengere Regeln gelten, wie gebaut werden darf.

Ober- und Untergrenzen

Werden Grundstücke geteilt, sollen diese eine Größe von mindestens 600 Quadratmetern nicht unterschreiten. Fallweise liegt die Untergrenze auch bei 800 Quadratmetern. Außerdem soll es Beschränkungen, wie viel gebaut werden darf, geben. Im Stadtinneren soll eher verdichtet werden, im Bauland-Kerngebiet gilt dann auf einigen Flächen also eine Obergrenze für sechs Wohneinheiten pro Grundstück. In äußeren Ortsteilen soll es weniger dicht sein, es soll eine Obergrenze von zwei Wohneinheiten pro Grundstück gelten.

Eine weitere Regel soll Grünräume sichern. Mindestens zehn Prozent der Grundstücksfläche sollen als Freifläche bleiben. Auch bei bereits bebauten Grundstücken wünscht man sich diese Regel, so will man „das viele Grün zwischen den Gärten sichern“, sagt Kö. „Mir ist aber auch bewusst, dass das eine Einschränkung in den Nutzungsrechten ist. Es ist aber auch noch nichts beschlossen, das ist einmal ein Vorschlag und wir sind offen für Anmerkungen“, sagt sie.

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