Paulus Manker verliert Prozess um "Alma“ im Südbahnhotel

Paulus Manker verliert Prozess um "Alma“ im Südbahnhotel
Nicht enden wollender Streit um die gefeierten Aufführungen hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. Regisseur hatte gegen maßgebliche Vertragsinhalte verstoßen.

Als Theatermacher und Autor im höchsten Maße erfolgreich, eckt Regisseur Paulus Manker abseits der Bühne gerne an.

Seit sein Spektakel "Alma - A Show Biz ans Ende“ im Südbahnhotel am Semmering über eine Million Euro durch den Kartenverkauf eingespielt hat, ist Manker Dauergast vor Gericht. An die zehn Verfahren gegen Schauspieler, die Südbahnhotel Kultur GmbH und seinen Gegenspieler Christian Zeller, den Eigentümer des Südbahnhotels, waren bzw. sind aktuell noch anhängig.

In einem der wichtigsten Verfahren hat Manker mit seiner Alma Theaterproduktion durch das letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) nun eine Niederlage einstecken müssen.

Erlös aus den Karteneinnahmen

Die Entscheidung kommt ihm auch finanziell teuer zu stehen. Zum Streitwert von 30.500 Euro kommen nochmals 14.000 Euro an Verfahrenskosten dazu. In der Causa ging es um den 2022 geschlossenen Vertrag zwischen der Südbahnhotel Kultur GmbH von Ingrid Skovhus und Stefan Wollmann mit Mankers Theaterproduktion zur Aufführung von Alma.

Weil der Erlös aus den Karteneinnahmen nicht auf das vereinbarte Gemeinschaftskonto weitergeleitet und damit „massiv gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen wurde“, kündigte man Manker bereits am 6. April 2023 den Vertrag.

Paulus Manker verliert Prozess um "Alma“ im Südbahnhotel

Paulus Manker

Auf die Shows hatte das keine Auswirkungen. Das Stück Alma wurde die gesamte Saison über höchst erfolgreich aufgeführt.

Als der Regisseur nach Ende des Theaters im Herbst 2023 das Südbahnhotel aus Protest nicht räumte, wurde es hässlich. Zeller erwirkte eine gerichtliche Zwangsräumung.

OLG hob das Urteil auf

Manker klagte wegen der Vertragsauflösung und bekam in erster Instanz am Handelsgericht Wien recht. Die Freude darüber wehrte jedoch nicht lange. Das OLG Wien hob das Urteil vor wenigen Tagen auf. Demnach waren die festgestellten Vertragsverletzungen durch die Alma Theaterproduktion "wichtiger Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung“, so das Gericht. "Wiederholte Zahlungsrückstände können einen besonders wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung eines Vertragsverhältnisses bilden“, heißt es im Urteil.

Im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs hatte sich Manker dazu verpflichtet, alle Einnahmen aus Kartenverkäufen, Sponsoring und Förderungen auf das Konto der Südbahnhotel Kultur GmbH weiterzuleiten und zu Monatsende eine Abrechnung der Einnahmen zu übermitteln, was nicht geschah.

Paulus Manker verliert Prozess um "Alma“ im Südbahnhotel

"Die von der Südbahnhotel Kultur GmbH ausgesprochene Vertragsauflösung am 06.04.2023 erfolgte daher wirksam aus einem wichtigen Grund“, stelle das OLG Wien fest.

Die Suche nach dem Vermögen

Obwohl mehr als eine Million Euro Kartenerlös eingespielt wurden, bekam die Südbahnhotel Kultur GmbH "nur“ 84.000 Euro davon überwiesen. Der vertraglich geregelte Anteil von mehreren hunderttausend Euro ist bis dato nicht eingelangt. Was Manker mit dem restlichen Geld gemacht hat, muss nun ebenfalls das Gericht klären.

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