Novelle: Für neue Betriebsgebiete braucht es künftig immer zwei

Novelle: Für neue Betriebsgebiete braucht es künftig immer zwei
Für Flächen über zwei Hektar müssen Gemeinden kooperieren. Es gibt aber Ausnahmen.

In der Landtagssitzung am 14. Dezember wird eine Novelle des Raumordnungsgesetzes vorgelegt – was zunächst nach einer staubtrockenen Lektüre klingt. In der Praxis wird sich jede Menge für die Gemeinden ändern, und zwar, was die Neuwidmung von Bauland-Betriebsgebiet und Bauland-Industriegebiet betrifft.

„Ich will keine unnötige Bodenversiegelung, sondern kluge Steuerung, was wo seinen Platz hat“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP), auf dessen Initiative die Novelle zurückgeht. Kern der Sache ist, dass Neuwidmungen für Betriebsgebiete künftig nur noch bis zu einem Ausmaß von insgesamt zwei Hektar zulässig sein sollen.

Erweiterung von bestehenden Betrieben

Nicht viel Platz, wenn es um Firmenansiedelungen geht. Wobei die Beschränkung nicht gilt, wenn diese Widmungen für die Erweiterung von bestehenden Betrieben oder die Neuwidmung von interkommunalen Betriebsgebietsflächen erfolgen. Täglich werden in Niederösterreich 0,5 Hektar neues Bauland gewidmet, da sind aber auch Gärten enthalten. Und wenn doch neue Flächen erschlossen werden sollen? Dann müssen die Gemeinden an einem Strang ziehen. Sie sollen sich im Vorfeld auf eine Zusammenarbeit und vor allem auf eine gemeinsame Aufteilung der Kosten und Einnahmen einigen, um größere Flächen für Betriebsansiedelungen nutzen zu dürfen.

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Keine Verlierer

Konkret besagt die Novelle, dass Gemeinden bei der Neuwidmung von Betriebs- oder Industriegebieten über zwei Hektar untereinander eine Vereinbarung zur Abstimmung der Standortentwicklung treffen müssen. Dabei geht es auch um die Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Baulandflächen sowie die Aufteilung von Lasten und Erträgen. Ein Beispiel: Es darf nicht eine Gemeinde profitieren, während die andere lediglich mehr Verkehr zu spüren bekommt.

„Damit hilft diese Regelung nicht nur dem Bodenschutz, sondern auch kleinen Gemeinden ohne eigenen Wirtschaftsparks“, sieht Pernkopf nur Vorteile. Gemeindebundpräsident Johannes Pressl unterstützt den Vorschlag: „Die neue Regelung wird uns noch mehr zur Zusammenarbeit anspornen.“

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