NÖ: Relaunch für Bauordnung in 120 Punkten

NÖ: Relaunch für Bauordnung in 120 Punkten
Das Aus für Ölheizungen in NÖ ab 2040 vorerst nicht gesetzlich verankert. Einschneidende Vorschriften zu Klimaschutz und Barrierefeiheit

Eigentlich für Jänner angekündigt, soll die große Novellierung der nö. Bauordnung nun am 18. März im Landtag beschlossen werden. Das geplante gesetzliche Aus für Öl-Heizkessel in den nö. Haushalten wird in den neuen Baubestimmungen aber vorerst nicht festgeschrieben werden.

Politisch halte man am festgelegten Ziel, ab 2040 komplett auf fossile Brennstoffe zu verzichten, fest, sagte der für das Baurecht zuständige LH-Stellvertreter Franz Schnabl (SPÖ).  Doch beim verordneten Ausstieg aus den Ölheizungen müssten die Betroffenen entsprechend gefördert werden, um sich den Umstieg leisten zu können. Deshalb will man die Verhandlungen einer Taskforce der Bundesländer mit dem  Ministerium (Innovation, Verkehr, Technologie) abwarten. Wegen einer anderen offenen rechtlichen Klärung wurde die Novelle am Dienstag in der Sitzung der NÖ Landesregierung nicht beschlossen, sondern auf nächste Woche verschoben, berichtete Schnabl. In Kraft treten soll die Novelle am 1. Juli des heurigen Jahres.

Änderungen

Insgesamt wird die neue Bauordnung 120 Änderungen aufweisen. Viele davon betreffen Energieeffizienz, Klimaschutz, E-Mobilität oder Kostenersparnis. So werden  auf neuen Objekten im Bauland Fotovoltaikanlagen vorgeschrieben. PV-Anlagen sollen auf allen Bauwerken ab einer Baulandsgröße von 300 Quadratmeter errichtet werden müssen. Dabei hat der Bauwerber das Wahlrecht, entweder sofort auf 25 Prozent der geeigneten Dachfläche eine PV-Anlage zu errichten oder statische Vorkehrungen zu treffen, damit später 50 Prozent der geeigneten Fläche mit Solarpanelen nachgerüstet werden, erklärte der Leiter der für das Baurecht zuständigen Abteilung, Severin Nagelhofer. Im Wohnbau wird der Einbau von Raumthermostaten im Neubau oder im Zuge einer Heizungserneuerung Pflicht.

NÖ: Relaunch für Bauordnung in 120 Punkten

Severin Nagelhofer, Abteilung für Baurecht und Baurechtsreferent LH-Vize Franz Schnabl

Gewerbeobjekte mit Kühlbedarf müssen künftig diesen mit Solarenergie bewerkstelligen. Auch Ladeinfrastruktur für E-Autos wird künftig bei Wohngebäuden mit einer bestimmten Größe vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude werden je nach Größe Ladepunkte gefordert, auch eine Nachrüstverpflichtung soll in der Novelle beschlossen werden. Ersparnis und leistbares Wohnen seien eine Grundforderung der Novellierung, behauptete LH-Vize Schnabl. Ein Beispiel bringt der Wegfall des Notkamins.

Zahlreiche Neuerungen gibt es auch zum Bereich Barrierefreiheit, sowohl im großvolumigen Wohnbau als auch bei diversen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, wie Arztpraxen, Apotheken oder Bauten für Bildungseinrichtungen.

 

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