NÖ: Falsche Leiche von Bestatter abgeholt und verbrannt

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Eigentlich war eine Erdbestattung geplant. Sprecher der Bestatterinnung spricht von einem "unentschuldbaren Fehler".

Ein Bestatter aus dem Bezirk Korneuburg hat eine falsche Leiche aus dem Landesklinikum Mistelbach abgeholt und zum Krematorium gebracht. Dort wurde die Person kurze Zeit später eingeäschert. Tage später fiel der Fehler auf, nachdem ein weiterer Bestatter aus Mistelbach die bereits verbrannte Leiche eigentlich für eine Erdbestattung abholen wollte, wie die Tageszeitung Heute berichtet. 

"Es ist ein Fehler passiert und dafür gibt es keine Entschuldigung", zeigt sich Rainer Wernhart, Sprecher der Bundesinnung der Bestatter von dem Vorfall betroffen. Der Fehler bei der Abholung hätte verhindert werden können, doch das "Vier-Augen-Prinzip hat in diesem Fall nicht funktioniert".

Vorgehensweise

Denn grundsätzlich funktioniert die Abholung aktuell durch die Corona-Pandemie so: Der Bestatter bringt den leeren aber mit dem Namen des Toten beschrifteten Sarg in einen Raum oder wie in diesem Fall in einen Lift. Der Bestatter gibt der Prosektur oder kurz Pathologie bescheid, dass der Sarg da ist. Diese übernimmt den Sarg kontaktlos und die tote Person wird in den Sarg gelegt und geöffnet wieder zurückgeschickt.

Der Bestatter kontrolliert im Normalfall die Personendaten und nimmt danach den Leichnam mit. "Und genau hier sind zwei Fehlerquellen. Zum einen, hat die Prosektur bereits die falsche Person in den Sarg gelegt und zum anderen hat der Bestatter nicht genau genug kontrolliert", so Wernhart.

"Schuld nicht nur beim Bestatter"

Wernhart weißt allerdings darauf hin, dass der Bestatter nicht alleine Schuld daran hat: "Es wurde ja bereits die falsche Leiche vom Landesklinikum in den Sarg gelegt." 

Wie das Landesklinikum Mistelbach erklärt, ist der Fehler "trotz Anwendung des Vier-Augen-Prinzips durch zwei anwesende Prosekturgehilfen sowie zwei Mitarbeiter einer auswärtigen Bestattungsfirma" passiert. Durch die Übergabe durch den Lift, so das Landesklinikum, kann nicht nachvollzogen werden, ob "der Mitarbeiter der Bestattungsfirma die Kontrolle durchgeführt hat".

Wie man aus dem Fehler lernen will, ist derzeit noch unklar. Wie Wernhart erklärt, ist das langjährig praktizierte Verfahren eigentlich fehlerlos. "Doch dafür muss man sich auch tatsächlich an das Protokoll halten. Das ist aber wohl in diesem Fall nicht passiert." 

Vonseiten des Landesklinikums versucht man aus dem Fehler zu lernen und erklärt, dass es künftig ein "Acht-Augenprinzip mit genauer Übergabe-Checkliste und Bestätigung der richtigen Ausfolgung durch die Unterschriften von zwei Mitarbeitern des Landesklinikums und zwei Mitarbeitern der Bestattungsfirmen" geben wird.

Zivilrechtliche Konsequenzen

Was der Pressesprecher nicht ausschließen will, ist, dass dieser Vorfall auch rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Denn die Hinterbliebenen haben eine Leistung bestellt und diese nicht erhalten. Zudem könnte auch der letzte Wille des Verstorbenen klar sagen, dass er eine Erdbestattung wünscht. "Ich will also nicht ausschließen, dass da noch etwas kommt. Ich bin aber kein Jurist und weiß natürlich auch nicht, wie ein Gericht bei einer möglichen Verhandlung entscheiden würde."

Denn so unangenehm der Vorfall auch ist, so handelt es sich dabei dennoch um eine Seltenheit. "Ich habe noch nie von so einem Fehler gehört."

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