Neuer Anlauf für Mordanklage nach Stoß von Brücke

Gemeiner und Augendoppler (v. li.) wollen gemeinsam davon überzeugen, dass es keine Mordabsicht gab
Donnerstag und Freitag wird ein Prozess gegen einen deutschen Studenten wiederholt.

Nach dem spektakulären Aussetzen eines Geschworenenurteils im August muss diese Woche im Landesgericht Krems, NÖ, ein Prozess ganz neu durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 24-jährigen Deutschen vor, am 2. März einen 21-jährigen Waldviertler Studienkollegen im Zuge einer Auseinandersetzung von einer Brücke in den Kremsfluss gestoßen zu haben. Das Opfer lag einige Tage in der Intensivstation, ist heute aber wieder völlig gesund.

Wie berichtet, hatten sich die Geschworenen im August der Ansicht des dreiköpfigen Verteidigerteams angeschlossen, dass jedwede Mordabsicht fehlen würde. Doch das nützte nichts. Die Profi-Richter setzten das Urteil der Laien aus, die lediglich eine Körperverletzung erkannten.

Begründung des Richtersenats: „Rechts- und Sachirrtum.“

Dabei hatte während des Verfahrens im August selbst der Vater des Opfers die Mordanklage als übertrieben bezeichnet.

„Die Lebensplanung unseres Mandanten geht nicht weiter als bis zum Freitag, wenn das Urteil fällt“, erklären die Verteidiger Erich Gemeiner und Iris Augendoppler aus Krems. Sie werden wieder von ihrem deutschen Kollegen Ekkehard Hinney unterstützt.

Der Angeklagte saß ab März bis zur August-Verhandlung in Untersuchungshaft. Zum Prozess am Donnerstag und Freitag reist er aus seiner Heimat an.

Widersprüche

Das Opfer berichtete vor Gericht, dass ihn der Angreifer hoch gehoben und über da Brückengeländer sechs Meter in die Tiefe gestoßen habe. Seine Kameraden haben den Verletzten aus dem Flussbett geborgen und die Rettung alarmiert.

Der Angeklagte beteuerte, er habe lediglich einem Freund zu Hilfe kommen wollen, der auf dem Boden gelegen sei. Weil er annahm, das spätere Opfer hätte auch auf seinen Freund losgehen wollen, habe er es zur Seite gestoßen. Der genaue Hergang konnte nicht geklärt werden.

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