Mordanklage: Profirichter hoben mildes Urteil der Laien auf

Mordanklage: Profirichter hoben mildes Urteil der Laien auf
Knalleffekt nach Verhandlung gegen Studenten, der im Suff Kollegen von einer Brücke stieß.

Es war nie meine Absicht, dich zu verletzen oder gar zu töten. Ich entschuldige mich bei Dir und deiner Familie“, sagte der 24-jährige Angeklagte unter Tränen am Dienstag Nachmittag zum Abschluss eines Geschworenenprozesses in Krems, den Richterin Susanne Daniel leitete.

Staatsanwältin Kristin Sterlini warf dem deutschen Studenten vor, einen 21-jährigen Studienkollegen aus dem Waldviertel am 2. März 2013 in Mordabsicht über das Geländer einer Brücke in Krems sechs Meter tief in einen Fluss gestoßen zu haben. Der Waldviertler lag einige Tage in der Intensivstation, ist aber wieder wohlauf.

Trotzdem erkannten die Geschorenen mehrheitlich lediglich auf fahrlässige schwere Körperverletzung. Die wäre mit maximal sechs Monaten Haft bestraft. Der Jubel der Angehörigen des Angeklagten erstarb aber jäh, als Vorsitzende Daniel bekannt gab, dass der Schwurgerichtshof das Urteil der Laien – das sie für fehlerhaft nach Gesetz und Fakten halten – aufgehoben hatte.

Von Mordabsicht könne keine Rede sein, hatten die Verteidiger Erich Gemeiner und sein deutscher Kollege Ekkart Hinney betont. Sie bauten ihre Strategie darauf auf, dass die entscheidenden Antworten „in einem Nebel versteckt sind, über dem noch Alkoholdunst liegt“ und bemühten sich, bei den Geschworenen Zweifel an der Anklage-Darstellung zu wecken. „Der Angeklagte hat zuerst mehrmals erfolgreich Frieden gestiftet. Der Mordvorwurf passt weder zum Hergang noch zu seiner Persönlichkeit“, betonte Gemeiner. Die Strategie kam bei den Laienrichtern an.

Die Aufhebung des Urteil ist auch für die Anwälte ein Schock. „Dagegen kann man nicht berufen. Die Verhandlung wird mit der selben Anklage an ein neues Gericht verwiesen“, erläuterte Gemeiner.

Alkohol

Betrunken waren offenbar alle fünf Beteiligten des Vorfalls auf der Brücke, auf der zumindest zwei Studenten handgreiflich aneinander geraten waren. Er habe nur seinem auf dem Boden liegenden und traktierten Freund beistehen wollen, betont der Angeklagte. Deshalb habe er einen weiteren der auf die Prügelei zugeeilt sei, zur Seite gestoßen.

„Dafür gab es keinen Grund. Es war nicht erkennbar, dass der eingreifen wollte. Der Angeklagte hat das Opfer nicht nur meterweit zum Geländer geschoben, sondern hochgehoben und in die Tiefe gestürzt“, konterte Sterlini.

Selbst der Vater des Opfers hielt den Mordversuchsvorwurf für überzogen. Ihn stört, „dass er sich erst nach fünf Monaten erstmals bei meinem Sohn entschuldigt hat. Er könnte jetzt im Rollstuhl herein fahren“.

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