„Nazi-Peter“ und sein Faible für „historische Originale“

„Nazi-Peter“ und sein Faible für „historische Originale“
Peter Binder (nicht rechtskräftig) verurteilt, weil er NS-Devotionalien in seiner Wohnung zur Schau stellte.

14 Vorstrafen sind nicht genug. Jedenfalls nicht für Peter Binder, wie es scheint. Am Montag stand der bekannte Neonazi, der einst im Briefbomben-Prozess als Hauptverdächtiger galt, bis Franz Fuchs überführt werden konnte, wieder vor Gericht. Weil in seiner Wohnung in Guntramsdorf (Bezirk Mödling) NS-Devotionalien gefunden wurden.

Auf diese waren Ermittler des Verfassungsschutzes und der Polizei Wien eher zufällig gestoßen, als man im Dezember 2020 zur Hausdurchsuchung anrückte. Grund für den Einsatz waren eigentlich Binders Aktivitäten als Suchtgift- und Waffenhändler, das gerahmte Hitler-Bild mitten im Vorzimmer, direkt gegenüber der Eingangstüre, stach dann allerdings doch gleich ins Auge. Im Wohnzimmer hing ein Porträt eines Wehrmachtssoldaten mit SS-Runen an der Wand, am Regal stand eine Weinflasche, die ein Bild Heinrich Himmlers samt SS-Totenkopf zierte.

3,5 Jahre Haft

Die Polizei hob bei dem Einsatz ein wahres Waffenarsenal aus, das Sturmgewehre ebenso umfasste wie Landminen oder Maschinenpistolen. Erst vor wenigen Wochen wurde „Nazi-Peter“, wie man Binder in seinem Motorradklub genannt haben soll, deshalb zu 7,5 Jahren Haft verurteilt. Er bereue seine Taten, wolle gerne Zeit mit seinen Enkelkindern verbringen, gab sich der 55-Jährige geläutert. Allzu bald wird er dazu aber keine Gelegenheit haben. Denn nun kommen weitere 3,5 Jahre Gefängnis dazu (nicht rechtskräftig).

Binder suchte am Landesgericht Wiener Neustadt keine Ausreden, bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Das Porträt Adolf Hitlers sei „ein historisches Original“, er habe „wissen wollen, was das wert ist“, meinte er auf Nachfrage der Vorsitzenden des Geschworenensenats. Warum er es deshalb direkt im Eingangsbereich platziert habe, wo es für jedermann sichtbar war, der die Wohnung betrat, konnte er dann allerdings nicht sagen. Auch nicht, warum er zahlreiche Nachrichten mit rassistischen und menschenverachtenden Inhalten verschickt hatte – oder das Bild eines Weihnachtsmannes mit Hakenkreuz.

"Am untersten Ende der Skala"

Die Straftaten seien zweifellos nach dem Verbotsgesetz zu ahnden, aber „am untersten Ende der Skala angesiedelt“, bat Rudolf Mayer, Binders Anwalt seit dem Briefbombenprozess in den 1990er-Jahren, um Nachsicht. „Sie wissen nach mehreren Vorstrafen, dass das, was Sie getan haben, verboten ist. Warum haben sie es wieder getan?“, fragte die Vorsitzende. Knappe Antwort: „Ich kann es nicht sagen. Es tut mir leid."

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