MRT-Untersuchungen in NÖ: Wer nicht warten will, muss zahlen
Warten oder zahlen. Vor diese Entscheidung gestellt zu sein scheint in Niederösterreich, wer einen Termin für eine Magnetresonanztomografie (MRT) oder Computertomografie (CT) benötigt. Der KURIER berichtete bereits über den Fall eines Patienten aus dem Bezirk Neunkirchen, der mit dem Hinweis auf Krebsverdacht mehrere Institute mit Kassenvertrag in NÖ und Wien kontaktierte. Trotzdem wurde ihm der frühestmögliche Termin in sieben Wochen angeboten. Bei einer privaten Einrichtung erhielt er hingegen sofort einen Termin – für 320 Euro.
Fristen genau festgelegt
Dabei gelten seit 2018 für Radiologie-Institute mit Kassenvertrag eigentlich strenge Fristen. Laut Sozialversicherung sind sie alle verpflichtet, Patienten binnen zehn Tagen einen CT-Termin und binnen 20 Tagen eine MRT anzubieten. Bei Tumorverdacht hat die Terminvergabe sogar innerhalb von höchstens fünf Tagen zu erfolgen. Akutfälle wie Schlaganfallpatienten müssen sofort an die Reihe kommen. Dies bestätigt auch Patientenanwalt Gerald Bachinger.
Dass dem in der Praxis nicht so ist, berichtet aber auch Karl P. aus dem Bezirk Baden: „Als ich mit einer Überweisung wegen eines Sehnenrisses in der Schulter angefragt habe, hätte ich einen Termin in fast sechs Wochen in der Vertragsordination in Baden erhalten. Beim privaten Anbieter habe ich gleich am nächsten Tag einen Termin erhalten und dafür 198 Euro bezahlt.“ Patientenanwalt Bachinger spricht von auffälligen Häufungen solcher und ähnlicher Beschwerden in diesem Sommer.
Keine Rückvergütung
Besonders verwundert ist Karl P. allerdings über die Tatsache, dass seitens der Gesundheitskasse (ÖGK) nicht einmal ein Teil des nun von ihm für den privaten MRT-Termin bezahlten Betrages refundiert wird. „Weil ich bei jeder anderen Leistung bei einem Wahlarzt auch eine Vergütung bekomme“, so P. „Ich finde es eine Frechheit, wenn ich schon privat zum MRT gehe und damit das System der Wartezeiten entlaste, dass ich dann nicht einmal die Vergütung bekomme, welche die ÖGK sonst ohnehin auch dem Vertragsarzt für ein MRT zahlen müsste.“
Die Kasse verweist diesbezüglich auf das Sozialversicherungsgesetz. Rechnungen von CT- oder MRT-Untersuchungen bei Nicht-Vertragspartnern können demnach laut Gesetz nur dann zur Erstattung eingereicht werden, wenn die Geräte, auf denen die Untersuchungen durchgeführt werden, im sogenannten Großgeräteplan des österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) festgelegt sind. Dies teilt man auch auf der ÖGK-Homepage deutlich mit. Der Haken an der Sache: In Niederösterreich ist derzeit kein einziges Gerät in Betrieb, das diese Voraussetzung erfüllen würde. In Wien hingegen stehen drei solcher Institute zur Auswahl.
Kein Kassenvertrag
Ein zusätzliches kostenloses Angebot für Patienten im Bezirk Mistelbach würde gerne eine MRT-Privatordination in der Bezirkshauptstadt schaffen. Neben dem MRT für stationäre Krankenhauspatienten im Landesklinikum bietet man dort Termine an, für die allerdings ebenfalls von der Gesundheitskasse keine Leistungen rückvergütet werden. „Die Betreiberinnen bemühen sich seit Jahren um einen Kassenvertrag“, berichtet der frühere Bürgermeister und Krankenhaus-Obmann Alfred Weidlich. Dies würde mit Hinweis auf den Großgeräteplan jedoch abgelehnt. Es stünden ausreichend MRT-Plätze zur Verfügung, lautet die Begründung. Zusätzlicher Bedarf bestehe nicht.
Selbst das Ersuchen um ein diesbezügliches Gespräch sei von Land und Gesundheitskasse abgelehnt worden. Seitens des zuständigen Landesrates Martin Eichtinger (ÖVP) wird auf die primäre Zuständigkeit der ÖGK verwiesen. Erst wenn diese einen Kassenvertrag mit der betroffenen Privatordination abschließe, könne auch das Land in etwaige Gespräche einsteigen, heißt es aus dem Büro des Landesrates.
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