Mordversuch mit Praline in NÖ: Bestreben nach Wiederaufnahme

Mordversuch mit Praline in NÖ: Bestreben nach Wiederaufnahme
Erneuter entsprechender Antrag vom Landesgericht Krems abgewiesen - Ball liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Zum Strafverfahren um den Mordversuch am ehemaligen Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger, der im Februar 2008 mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet worden ist, gibt es einmal mehr ein Bestreben nach Wiederaufnahme. Ein entsprechender Antrag sei von einem Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems abgewiesen worden, teilte Gerichtssprecher Ferdinand Schuster am Montagabend auf Anfrage mit. Nach einer Beschwerde sei nun das Oberlandesgericht Wien am Zug.

Der Antrag auf Wiederaufnahme wurde laut Schuster am 4. November des Vorjahres eingebracht. Der Beschluss des Drei-Richter-Senats erfolgte am 3. Jänner. Dem Oberlandesgericht Wien obliege nunmehr die Entscheidung darüber, ob „Gründe für die Wiederaufnahme gegeben sind“, betonte Schuster.

Lebenslange Haft

Wegen Mordversuchs an Lokalpolitiker Hirtzberger verbüßt ein Heurigenwirt aus Spitz (Bezirk Krems) eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er war in der Nacht auf den 21. Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2009 verwarf der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Berufung gegen das Strafausmaß. Der Berufung gegen die Strafhöhe des Staatsanwalts kam der OGH nach und erhöhte die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Verteidigt wird der Verurteilte nunmehr vom ehemaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer und dessen Kanzlei. Geortet wurden einem Bericht der Kronen Zeitung zufolge neue Beweise, etwa, dass die Menge Strychnin gar nicht in eine kleine Praline passe. Zudem sei dem Heurigenwirt das Präparieren des Naschwerks aufgrund einer Polyarthrose-Erkrankung aus motorischer Sicht gar nicht möglich gewesen.
In der Causa gab es bereits mehrere Anträge auf Wiederaufnahme. Zuletzt scheiterte ein solches Begehren im Jahr 2020.

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