Mopedfahrer mit 140 km/h gerammt: Vier Monate Haft für Raser

Symbolbild
Mildes Urteil nach Verkehrsunfall, bei dem 15-Jähriger starb. 12 Monate, davon 8 bedingt.

„Ich beantrage eine schuld- und tatangemessene Bestrafung“, forderte die Staatsanwältin vor der Urteilsverkündung. Die Frage, welche Strafe dem Tod eines 15-Jährigen aufgrund von grober Fahrlässigkeit eines rücksichtslosen Rasers angemessen sei, beantwortete die Richterin daraufhin so: 12 Monate Haft, acht davon bedingt. Die vier unbedingt zu verbüßenden Monate könnte der Angeklagte möglicherweise mit einer Fußfessel „absitzen“. Die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Der 22-jährige Beschuldigte nahm das Urteil weinend und zitternd an. Er hatte am 29. August 2021 einen Verkehrsunfall im Bezirk Baden verursacht, der einen 15-jährigen Mopedfahrer das Leben kostete. Mit 140 Stundenkilometern habe der Pkw das Moped erfasst, stellte ein Sachverständiger fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Raser allerdings bereits 2,5 Sekunden lang gebremst, musste zuvor also mit mindestens 155 km/h unterwegs gewesen sein. Der Jugendliche wurde 75 Meter weit durch die Luft geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle.

Ein Einzelfall?

„Ein schreckliches Unglück, das meinem Mandanten furchtbar leidtut. Auch sein Leben hat sich dadurch verändert. Er ist eigentlich kein Raser“, beteuerte der Anwalt des Mannes. Dem widersprach allerdings der Vertreter der Eltern des Getöteten: In der Region sei der 22-jährige als Freund PS-starker Autos bekannt und poste in sozialen Medien neben Bildern seiner Fahrzeuge auch „Raser-Videos“. Vorstrafen weist der 22-Jährige jedoch keine auf – auch nicht wegen Geschwindigkeitsübertretungen. „Ich bin Rettungssanitäter“, betonte er unter Tränen. Er hatte noch vergeblich versucht, das Opfer wiederzubeleben. Vor den Augen der Freundin des 15-Jährigen, die zur Unfallstelle geeilt war. „Sie ist danach drei Tage lang in einem schwarzen Kleid am Unfallort gesessen“, schilderte der Anwalt der Hinterbliebenen. Im Gerichtssaal zeigte sich die Jugendliche versöhnlich, tröstete die ebenfalls in Tränen aufgelöste Schwester des Angeklagten.

„Explosionswolke“

Eine Zeugin, die vom 22-Jährigen kurz vor dem Unfall überholt worden war, erinnerte sich: „Er war eindeutig viel zu schnell dran, hatte hinter mir schon mehrere Fahrzeuge überholt. Ich habe den Zusammenstoß nicht direkt gesehen, nur so etwas wie eine Explosionswolke.“

Der Verteidiger des Mannes gab sich Mühe, die Auswirkungen des Dramas zu veranschaulichen: „Er hat schon so etwas wie eine lebenslange Strafe erhalten, er wird den Vorfall nie wirklich verarbeiten können.“ Der 22-Jährige schluchzte: „Es tut mir wahnsinnig leid, ich würde die Zeit zurückdrehen, wenn ich könnte.“

Dafür ist es zu spät. Den Schadenersatzanspruch der Eltern in Höhe von 24.000 Euro will der Mann aber bezahlen. 10.000 Euro hatte er über einen Kredit bereits organisiert und im Gerichtssaal als Geste des guten Willens in bar dabei.

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