Mit Corona in Disco: 15-Jähriger kam durch Notausgang

Mit Corona in Disco: 15-Jähriger kam durch Notausgang
Schüler war aus der Quarantäne getürmt und feiern gegangen. Es drohen drei Jahre Haft

Vermutlich mehr als 500 Partygäste, die in der Nacht auf Sonntag in der Partymeile Herrengasse die Nacht zum Tag machten, wurden vorsätzlich gefährdet. Ein 15-jähriger Schüler aus Wulkaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) soll sich, obwohl er Covid-19-positiv war und sich in häuslicher Quarantäne befand, über einen Notausgang in den Szene-Club Orange geschlichen und dort ausgiebig gefeiert haben. Ein Freund, der von der Absonderung des Schülers Bescheid wusste, hatte Alarm geschlagen und die Mitarbeiter des Clubs verständigt. Die Polizei schritt ein und holte den Infizierten am Sonntag gegen 0.30 Uhr aus dem vollen Lokal.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte sich der 15-Jährige Samstagabend von zu Hause weggeschlichen und war in den Zug nach Ebenfurth in Richtung Wiener Neustadt gestiegen. Sein Ziel war die Herrengasse in Wiener Neustadt – eine der beliebtesten Lokalmeilen in Niederösterreich mit zahlreichen Bars und Clubs.

2-G-Regel

Seit dem vergangenen Wochenende haben nur Besucher mit einem 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) Zutritt bei der Sicherheitskontrolle zur Lokalmeile. Wer kein entsprechendes Dokument vorzeigen kann, kommt erst gar nicht auf das Areal. An den Eingängen zu den Lokalen werden die Zutrittsregeln ein zweites Mal kontrolliert. Am Sicherheitscheck dürfte der junge Mann wegen des fehlenden 2-G-Nachweises gescheitert sein.

Mit Corona in Disco: 15-Jähriger kam durch Notausgang

Notausgang

Allerdings, so die Erhebungen, soll der Schüler mithilfe von Freunden im Lokal über einen Notausgang Richtung Hauptplatz in den Club geschleust worden sein. „Ohne, dass es das Personal bemerkt hat“, erklärt einer der Betreiber des Clubs.

Nachdem der infizierte Schüler beim Feiern in der Bar erkannt worden war, verständigte das Personal um 0.23 Uhr die Polizei, die sofort mit einer Streife ausrückte. Angezeigt wird der 15-Jährige nach Paragraf 178 StGB wegen „Vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

In dem Fall hat der Bursche nicht nur die Lokalgäste, sondern auch alle Personen auf der Zugfahrt gefährdet. Nach Bekanntwerden des Falles folgte ein Behördenaufruf. Alle Personen, die sich zwischen Samstag, 13. November, 21 Uhr, und 2 Uhr Sonntagfrüh im „Club Orange“ in der Herrengasse aufgehalten haben, sind dazu aufgerufen, das PCR-Testangebot in den Apotheken beziehungsweise „Gurgeln daheim“ zu nutzen und ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten.

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