Blutige Messerattacke unter Geschwistern wegen 150 Euro Schulden
"Beim Geld hört die Freundschaft auf", sagt ein Sprichwort. Mitunter enden aber auch familiäre Bande, wenn Schulden nicht beglichen werden. So geschehen jedenfalls am 2. Oktober 2024 in einem Wohnhaus in Wiener Neustadt. Dort kam es zum dramatischen Höhepunkt einer schon seit Wochen schwelenden Auseinandersetzung zwischen einem arbeitslosen 31-Jährigen und seiner Schwester sowie deren Lebensgefährten.
150 Euro hatte sich die Frau zuvor von ihrem Bruder geborgt. Die Rückzahlung war bereits überfällig - behauptet dieser am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt. Zwischen den Geschwistern war es deshalb schon zu hitzigen Wortgefechten per WhatsApp gekommen. Es wurden diverse Beschimpfungen ausgetauscht - auch unverhohlene Drohungen, wie im Gerichtssaal vorgespielte Sprachnachrichten belegen.
"Du wirst das sowas von bereuen. Bluten wirst du", richtete der Angeklagte seiner Schwester etwa aus. Und: "Wenn ihr auf die Fresse haben wollt, kriegt ihr auf die Fresse." Die Stimmung war also bereits entsprechend aufgeheizt, als die Frau und ihr Lebensgefährte am 2. Oktober bei der Wohnung des 31-Jährigen erschienen, um "die Sache zu klären."
Sturz durchs Stiegenhaus
Schon im Stiegenhaus empfing der Angeklagte die Besucher. Vom Lebensgefährten seiner Schwester sei er sofort mit einem Faustschlag attackiert worden, behauptet er. Mit einem Fußtritt habe er sich dagegen zur Wehr gesetzt. Die Kontrahenten stürzten beide über die Stufen hinunter bis zum Kellerabgang, rangelten weiter. Die Fäuste flogen.
Bis plötzlich ein Messer ins Spiel kam. Seine Schwester habe dieses mitgebracht und ihn damit bedroht, sagt der Angeklagte. "Sie hat gesagt: Ich stech dir die Augen aus." Vom Angreifer, auf dessen Brustkorb er nach dem Sturz über die Stiege kniete, sei er daraufhin "in den Schwitzkasten genommen" worden: "Als er so fest zu gedrückt hat, dass mir schon schwarz vor Augen geworden ist, habe ich laut um Hilfe geschrieben und meiner Schwester das Messer aus der Hand gerissen und damit zugestochen, damit er mich loslässt."
"Notwehr"
Mit Erfolg: er erwischte den Mann an der Schulter. Stark blutend habe dieser losgelassen, er selbst habe angeboten, die Handgreiflichkeiten zu beenden, um eine Versorgung der Wunden zu ermöglichen. Als eine Nachbarin hinzukam und sagte, sie habe bereits die Polizei alarmiert, hätten die beiden Angreifer schließlich das Weite gesucht.
"Mein Mandant hat in Notwehr gehandelt, weil er Angst um sein Leben hatte", appelliert der Anwalt des 31-Jährigen. Der Staatsanwalt sieht das ganz anders. Absichtlich schwere Körperverletzung wirft er dem Angeklagten vor, denn dessen Schwester und ihr Lebensgefährte, der Serienrippenbrüche, Stichwunden und weitere Verletzungen erlitt, schildern den Vorfall deutlich anders. Die Aggressionen seien vom 31-Jährigen ausgegangen.
Der Prozess wird vertagt.
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