Messerattacke wegen Rollrasens: Sechs Jahre Haft

Mehmet B. mit seinem Anwalt. Sie nahmen nach dem Urteil Bedenkzeit, ebenso die Staatsanwaltschaft
Nach Massenschlägerei lauerte 35-Jähriger seinem Kontrahenten vor dem Krankenhaus Wr. Neustadt auf und stach zu.

Töten wollte er ihn nicht, nur eine „Abreibung verpassen“. Dafür waren die gesundheitlichen Folgen aber verheerend. Wegen eines Streits um die ausstehende Bezahlung des saftig grünen Rollrasens hat es im vergangenen Frühjahr in Wiener Neustadt beinahe ein Todesopfer gegeben.

Der 35-jährige Mehmet B., ein Arbeiter mit türkischen Wurzeln, musste sich am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Er soll im April 2020 dem aus Tschetschenien stammenden Skeljzen B. vor dem Krankenhaus aufgelauert und ihm ein Messer in die Brust gestochen haben. Das Opfer sollte beim Einfamilienhaus von Mehmet B. einen Rollrasen verlegen. Weil die vereinbarte Gage für den Job aber nicht bezahlt wurde, weigerte sich der Rasenspezialist die Arbeit zu Ende zu bringen.

Massenschlägerei bei Tankstelle

Bei einem Treffen an einer Tankstelle in Wiener Neustadt sollte der Zwist ausgeräumt werden. Stattdessen gingen die Kontrahenten, die beide Familienmitglieder und Bekannte mitbrachten, mit Fäusten aufeinander los. Von den acht Beteiligten an der Rauferei mussten mehrere im Spital behandelt werden. Nach der Versorgung lauerte Mehmet B. zusammen mit Cousins und Freunden Skeljzen B. auf. Aus dem gegenüberliegenden Haus beobachtete mehrere Zeugen die blutigen Szenen vor dem Krankenhaus. „Drei bis vier Männer sind auf das Opfer losgegangen. Einer hatte einen Stock und irgendetwas anderes in der Hand“, berichtet ein Zeuge.

Das andere war ein Messer. Nach dem Stich schleppte sich der Schwerverletzte noch selbst ins Spital. Die Verletzung ließ die Lunge kollabieren. Die Angreifer flüchteten mit quietschenden Reifen. „Die Klinge war viel zu kurz um jemanden zu töten. Er wollte ihm nur Angst machen“, sagt Mehmet B.s Anwalt, Manfred Arbacher-Stöger. Das Urteil, sechs Jahre wegen versuchten Totschlags, ist nicht rechtskräftig.

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