Messer und Pistole als Argumente gegen Miete: 3,5 Jahre Haft für 42-Jährigen

Drogen- und Menschenhändler vor Gericht
Mit dem Bezahlen seiner Miete scheint es der 42-jährige Türke nicht allzu genau zu nehmen. Seit rund einem Jahr erhalte er nur Teilbeträge – und diese nur „sporadisch“, gibt sein Vermieter am Landesgericht Wiener Neustadt zu Protokoll. Dort muss sich der 42-Jährige am Montag wegen Erpressung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung verantworten.
"Kann dich auch umbringen"
Denn als sein Vermieter die ausstehenden rund 2.300 Euro einzufordern versucht habe, soll er ihm mit vorgehaltener Schreckschusspistole klar gemacht haben: „Schau, ich kann dich auch umbringen. Aber ich bezahle nicht für die Wohnung.“ So schildert der angeblich Bedrohte die Situation jedenfalls als Zeuge vor Gericht.
Der türkische Staatsbürger erinnert sich daran allerdings ganz anders. „Die Pistole habe ich auf einem Kasten in der Wohnung gefunden und ich habe ihn gefragt, was ich damit machen soll. Da hat er gesagt, ich soll sie wieder dorthin werfen, wo ich sie gefunden habe.“ Zu Drohungen sei es nicht gekommen, beteuert er – und sagt: „Schuldig bin ich nur, weil ich Schulden habe.“
Drohung mit Messer
Das wiederum sieht der Staatsanwalt grundlegend anders. Nicht nur die Todesdrohung mit vorgehaltener Waffe legt er dem 42-Jährigen zu Last. Dieser habe bei einem weiteren Versuch, des Vermieters, zu seinem Geld zu kommen, auch handfestere Argumente parat gehabt. Im Kebab-Geschäft, in dem der Mann beschäftig ist, sei er vom Wohnungsbesitzer auf die ausstehenden Beträge angesprochen worden. Daraufhin habe er den Mann zu Boden gestoßen, ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen und schließlich ein Messer an die Kehle angesetzt.
Auch das bestreitet der Angeklagte großteils. „Er hat mich an meinem Arbeitsplatz aufgesucht, aber das ist nicht erlaubt. In seinem Auto haben noch drei andere Männer gewartet. Weil er das Geschäft durcheinandergebracht hat, habe ich ihn umgestoßen“, gibt er zu. Danach habe er dem Mann aber wieder geholfen, aufzustehen, das Messer nur kurz in der Hand gehalten, ihn damit aber nicht bedroht.
"Er ist herumgezappelt"
„Wie erklären Sie sich dann die zahlreichen Gesichtsverletzungen?“, will der vorsitzende Richter wissen. „Er hat herumgezappelt“, lautet die wenig plausible Antwort. Dabei müsse sich der Mann die Wunden zugezogen haben, meint der 42-Jährige.
Der Schöffensenat findet seine Verantwortung offenbar wenig glaubwürdig. Das Urteil: 3,5 Jahre Haft - rechtskräftig.
Großen Eindruck scheinen Verurteilungen aber bei dem Mann nicht zu hinterlassen. Als ihn der Vorsitzende am Beginn der Verhandlung fragt, ob er Vorstrafen habe, verneint er dies. Die Antwort des Richters: „Also es sind zwei einschlägige Vorstrafen, aber das dürften sie nicht so ernst genommen haben.“
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