Mädchenmord-Prozess: Publikum darf Morddetails hören

Tatort war der Wodica-Park in Wiener Neustadt
Gericht in Wr. Neustadt prüfte vor Mädchenmord-Prozess den Ausschluss der Öffentlichkeit. Start ist am Dienstag.

Manuela war erst 16 Jahre alt als sie am 13. Jänner im Wodica-Park in Wiener Neustadt erdrosselt und unter Laub und Ästen verscharrt wurde. Ab kommendem Dienstag muss sich der mittlerweile 20-jährige syrische Asylwerber Yazan A. am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes, Störung der Totenruhe und mehrfacher Körperverletzung und Nötigung verantworten.

Mordprozess in Wiener Neustadt - Ausschluss der Öffentlichkeit möglich

Wegen der Abscheulichkeit des Verbrechens und der grausamen Details hat man am Landesgericht im Vorfeld sogar geprüft, ob die Öffentlichkeit vom Verfahren zur Gänze auszuschließen sei. Und zwar nicht, um den mutmaßlichen Mörder zu schützen, sondern um die Privatsphäre des Opfers zu wahren. Die Frage, die dabei behandelt wurde, war, ob die Details der Bluttat zu grausam seien, um sie den Zuhörern und damit der Öffentlichkeit zuzumuten. Geregelt ist dies mit dem Paragrafen 229 der Strafprozessordnung. Dieser besagt, dass die Öffentlichkeit von Amts wegen beispielsweise wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit ausgeschlossen werden darf. Ebenso zum Schutz des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereiches eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten.

Mädchenmord-Prozess: Publikum darf Morddetails hören

Manuela K. wurde nur 16 Jahre alt

Im konkreten Fall hat sich das Gericht diese Woche schließlich schon im Vorfeld gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesprochen. „Allerdings kann das der Richter immer noch während des Prozesses machen. Man muss abwarten, ob ein entsprechender Antrag im Verfahren gestellt wird“, erklärt die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, Birgit Borns. Opfervertreter, die Staatsanwaltschaft oder auch der Verteidiger der Angeklagten sind berechtigt, einen solchen Antrag auf Ausschluss einzubringen.

Protestmarsch

Die Bluttat war eines der erschütterndsten Verbrechen des heurigen Jahres in NÖ. Der Mord an Manuela K. hat die Öffentlichkeit wachgerüttelt wie kaum ein anderes Verbrechen.

Mehr als 700 Menschen hatten nach der Tragödie im vergangenen Jänner an einem Protest- und Trauermarsch für Manuela teilgenommen. Das Entsetzen und der Ärger richteten sich vor allem gegen die herrschende Gesetzeslage und die Ohnmacht der Politik.

Mädchenmord-Prozess: Publikum darf Morddetails hören

Trauermarsch in Wiener Neustadt

Obwohl der mordverdächtige Yazan A. als Ex-Freund des Mädchens vor dem Mord mehrmals wegen gewaltvoller Übergriffe, sexueller Belästigung, Körperverletzung und anderer Delikte angezeigt und auch verurteilt worden war, blieb ihm eine Abschiebung in seine Heimat Syrien erspart. Ein Asylaberkennungsverfahren scheiterte.

Diesen Umstand kreidet vor allem die Familie des Mordopfers der Regierung an. „Dass bei einer Asylaberkennung im Vorjahr die Tat womöglich verhindert hätte werden können, macht mich traurig und wütend zugleich“, reagierte Wiener Neustadts ÖVP-Bürgermeister Klaus Schneeberger nach dem Mord äußerst scharf.

Sicherheit verschärft

Weil auch beim Prozess mit aufgebrachten Gruppierungen gerechnet werden muss, werden die Sicherheitsvorkehrungen ab Dienstag am Landesgericht verschärft, bestätigt Borns. Zusätzliche Securitys sind abgestellt, auch die Polizei ist alarmiert.

Es drohen maximal 15 Jahre Haft

Leicht macht es Yazan A. seinem Strafverteidiger Andreas Reichenbach nicht. Nach einem Besuch am Donnerstag in der Justizanstalt Eisenstadt, wo der Mordverdächtige in U-Haft sitzt, bleibt er bei seiner Verantwortung, dass der Tod des Mädchens ein Unfall gewesen wäre. Manuela sei mit dem Kehlkopf gegen eine Parkbank gestürzt. „Erdrosselt hat er sie nicht, behauptet er“, so Reichenbach.

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Anwalt Andreas Reichenbach

Polizei und Staatsanwalt werten das als plumpe Schutzbehauptung. Die Ermittlungsergebnisse sind eindeutig. Laut Anklage hat der Syrer seiner Ex-Freundin im Park aufgelauert und sie aus Eifersucht und Wut mit seinem Gürtel erdrosselt. Der Angriff war so massiv, dass sich das Muster des Gürtels in den Hals des Opfers presste. Auch Spermaspuren des Syrers wurden am Oberkörper des Mädchens sichergestellt.

Nach der Tat soll der Täter seine blutverschmierte Jeans samt Gürtel in einen Mistkübel im Park entsorgt haben. Auch das Handy des Verdächtigen war zur Tatzeit in einem Sender beim Park eingeloggt. Laut Angaben eines Bekannten tauchte Yazan A. kurz nach dem Vorfall in dessen Wohnung auf, duschte und verlangte neue Kleidung. Er gab an, von Tschetschenen überfallen worden zu sein.

Weil der Syrer zum Tatzeitpunkt 19 war, gilt das Jugendstrafrecht. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre Haft.

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