Verwaltungsgericht in NÖ weist Anrainereinsprüche gegen Biogaswerk ab

46-216779439
Das Landesverwaltungsgericht sieht Bau und Betrieb des umstrittenen Biogasbetriebs Fuchsluger in Aschbach rechtens. Anrainer werden Höchstgericht anrufen.

Im harten Rechtsstreit um den Betrieb einer zu Jahresbeginn gestarteten Biogasanlage bei Aschbach im Bezirk Amstetten ist eine wichtige Entscheidung zugunsten der Betreiber gefallen. 

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich  (LVWG) hat nun in einem Erkenntnis die Anrainerbeschwerden als unzulässig zurückgewiesen und sowohl die umstrittene Errichtung als auch den bereits laufenden Betrieb als rechtens erklärt. 


Weil in dem Erkenntnis vom 7. Juli vom LVWG auch eine Revision als nicht zulässig erklärt wurde, herrscht bei den Brüdern Fuchsluger, die das rund 20 Millionen Euro teure Werk errichtet haben, Erleichterung. Und auch Hoffnung, dass der Rechtsstreit ein Ende haben könnte. 

46-214318861

Anlage ging zu Jahresbeginn in Betrieb. 

Vorerst aufatmen dürfen auch die Verantwortlichen des Gemeindeumweltverbandes im Bezirk Amstetten. Wie berichtet, werden ja die Bioabfälle von 34 Gemeinden des Bezirks seit Jahresbeginn in dem Werk zu Biogas und Erde verarbeitet. 1,5 Millionen Kubikmeter Biogas sollen pro Jahr erzeugt und gleich in der Region genutzt werden.


Die Anlage sei eine der modernsten in Europa und  in Österreich, 15 Millionen Euro Wertschöpfung würden so jährlich in der Region bleiben, teilte die Firma Fuchsluger in einer Aussendung mit. 
Gegen die Anlage waren von Anrainern zehn Beschwerden bei den Behörden eingereicht und von den Gerichten bewertet worden.

Kontrollen

Aufgrund dieser Einsprüche wurden seit der Inbetriebnahme der Anlage oftmalig unangekündigte und angemeldete Kontrollen und Messungen durch die Behörde, durch Sachverständige und durch die Polizei durchgeführt, berichtet das Unternehmen.

Dabei seien keinerlei Geruchsbelästigungen oder Beeinträchtigungen für die Anrainer festgestellt worden. In Aktenvermerken und Protokollen  fänden sich aber auch mehrfach Hinweise auf eine wahrnehmbare Geruchsbelastung durch einen benachbarten Schweinemast- sowie einen Geflügelbetrieb.

Dass es durch die  Biogasanlage zu keiner Beeinträchtigung oder Gefährdung der Anrainer kommt, bestätigt auch der LVWG. "Es konnte nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen…. jedoch nicht festgestellt werden, dass das Leben und die Gesundheit der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gefährdet, sie durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise unzumutbar belästigt oder ihr Eigentum und ihre sonstigen dinglichen Rechte gefährdet würden“, heißt es in einer der Ausfertigungen.

Erleichtert zeigen sich die Betreiber, dass der LVWG auch bestätigt hat, dass die Anlage nach der jeweils gültigen Bescheidlage errichtet und sämtliche erteilte Auflagen erfüllt worden seien. Auch  alle erforderlichen Gutachten und Expertisen seien vorgelegt worden, so der LVWG.

Streit um aufschiebende Wirkung

Wie berichtet, hatte es ja eine intensive rechtliche Auseinandersetzung  über eine aufschiebende Wirkung der Anrainerbeschwerden gegeben. Sie war zuerst nicht und dann doch zuerkannt worden. Doch zu diesem Zeitpunkt lief das Werk bereits auf Hochdruck.

Man habe sich ohnehin bemüht, das Thema Anrainer- und Umweltschutz weit über das vorgeschriebene Maß hinaus zu erfüllen, und hoffe, dass dieser Rechtsstreit damit nun zu einem endgültigen Ende komme, sagte Geschäftsführer Florian Fuchsluger.

Bundesverwaltungsgerichtshof 

Der Wunsch der Unternehmer nach einem Ende des Rechtsstreits bleibt aber unerfüllt. Wie Fiona List, die Anwältin der Anrainer gegenüber dem KURIER sagt, sei man über das Erkenntnis nicht überrascht. List: "Wir haben nichts anderes erwartet." Man werde den Fall nun über eine außerordentliche Revision an den Bundesverwaltungsgerichtshof herantragen. Das habe man bereits nach der Verhandlung beim LVWG im Juni beschlossen. 

Entscheidende Fragen seien nicht zugelassen oder nicht beantwortet worden, sagt List. Etwa zur Luftreinhaltung oder zu den Hygienisierungsflächen, wo das Restmaterial aus dem Gasreaktor zur weiteren Behandlung aufgebracht wird. Man beleibe weiter optimistisch, so List.

Kommentare