Die Firma Fuchsluger habe eine Unterlassungsklage samt einstweiliger Verfügung zum Anlagenstopp bislang ignoriert, berichtete Fiona List, die Anwältin der Anrainer vor dem Wochenende. Das Unternehmen hat sich, wie berichtet, mit Jahresbeginn verpflichtet, den von 34 Gemeinden des Bezirks Amstetten über den Gemeindeumweltverband GDA anfallenden Bioabfall zu verarbeiten.
Aufschiebende Wirkung
Weil zuletzt das nö. Landesverwaltungsgericht (LVwG) eine Erstentscheidung revidierte und den Anrainereinsprüchen gegen den Werksbau doch eine aufschiebende Wirkung zuerkannte, sei das Werk illegal, sagen die Anrainer und ihre Anwälte.
Die laufenden Verfahren werde man nicht kommentieren, die Rechtsmaterie sei sehr komplex, heißt es dazu seitens der Betreiber der millionenschweren Anlage.
Man habe beim Bau besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt und auch dafür gesorgt, "dass die Wertschöpfung - rund 15 Millionen Euro - in der Region bleibt“, wird im Statement der Firma an den KURIER mitgeteilt.
Umweltstandards
Die Anlage erfülle sämtliche Umweltschutzstandards weit über das vorgeschriebene Maß hinaus, wird behauptet.
"Aufgrund von Anrainereinsprüchen wurden in den letzten Monaten seit Inbetriebnahme der Anlage oftmalig unangekündigte und angekündigte Kontrollen, Überprüfungen und Messungen durch die Behörde, durch Sachverständige und durch die Polizei durchgeführt. Bei all diesen Kontrollen und Überprüfungen konnten keinerlei Geruchsbelästigung oder Beeinträchtigung für die Anrainer festgestellt werden“, behauptet die Firma Fuchsluger.
Protokolle
Das alles sei in zig Aktenvermerken und Protokollen festgehalten worden.
In diesen Protokollen finde sich allerdings auch mehrfach der Hinweis darauf, dass von einem benachbarten Schweinemastbetrieb und von einem benachbarten Hühnerhaltungsbetrieb eine wahrnehmbare Geruchsbelastung ausgehe, teilt die Firma ebenfalls mit.
Landesverwaltungsgericht
Weiters wird auch aus dem letzten Beschluss des NÖ Landesverwaltungsgerichts (LVwG) zitiert: "Es konnte im Provisorialverfahren nicht festgestellt werden, dass das Leben und die Gesundheit der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gefährdet oder durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise unzumutbar belästigt würden.“
Wie vom KURIER berichtet, hatte das LVwG aber auch in diesem zweiten Spruch entschieden, dass den Anrainer-Beschwerden sehr wohl eine aufschiebende Wirkung gegen den Bau des Werks zugestanden wäre. Demnach wäre der Betrieb derzeit illegal, argumentieren die Anwälte der Anrainer.
Gegen diese Behauptungen wehrt sich Geschäftsführer Florian Fuchsluger vehement. Die von einzelnen Medien kolportierte Behauptung, dass die Anlage nicht errichtet hätte werden dürfen, sei nicht korrekt. Vielmehr habe man die Anlage auf Basis der jeweils gültigen Bescheidlage errichtet und sämtliche erteilte Auflagen vollinhaltlich erfüllt, teilt Fuchsluger mit.
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