Unterlassungsklage samt einstweiliger Verfügung für Aus von Biogaswerk

Stein des Anstoßes ist das rasch errichtete Biogaswerk der Firma Fuchsluger
Im Streit um die zu Jahresbeginn gestartete millionenschwere Biogasanlage bei Aschbach-Markt im Bezirk Amstetten wollen die Anrainer und ihr Anwalt die Stilllegung nun mit einer weiteren zivilrechtlichen Klage kurzfristig erzwingen. Per Unterlassungsklage mit einstweiliger Verfügung soll die Betreiberfirma Fuchsluger über das Bezirksgericht Amstetten gezwungen werden, den Betrieb niederzufahren.
Der Antrag wurde am Dienstag beim Bezirksgericht Amstetten eingebracht. Der Grund dafür ist, dass die Firma und auch die zuständige Behörde des Landes NÖ seit mehr als einer Woche nicht auf das jüngste Erkenntnis des NÖ Landesverwaltungsgerichts (LVwG) reagiert haben.
Wie vom KURIER berichtet, hat das Gericht seine Entscheidung aus dem Jahr 2023 revidiert und den Anrainereinsprüchen gegen den Bau der Biogasanlage nun doch eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof hatte das erste Urteil des LVwG gekippt. Neben der Beschäftigung mit der aufschiebenden Wirkung ist seit 16 Monaten aber noch die grundsätzliche Entscheidung des LVwG über die Einsprüche gegen das Projekt ausständig.
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