Unterlassungsklage samt einstweiliger Verfügung für Aus von Biogaswerk

Stein des Anstoßes ist das rasch errichtete Biogaswerk der Firma Fuchsluger
Im Streit um die zu Jahresbeginn gestartete millionenschwere Biogasanlage bei Aschbach-Markt im Bezirk Amstetten wollen die Anrainer und ihr Anwalt die Stilllegung nun mit einer weiteren zivilrechtlichen Klage kurzfristig erzwingen. Per Unterlassungsklage mit einstweiliger Verfügung soll die Betreiberfirma Fuchsluger über das Bezirksgericht Amstetten gezwungen werden, den Betrieb niederzufahren.
Der Antrag wurde am Dienstag beim Bezirksgericht Amstetten eingebracht. Der Grund dafür ist, dass die Firma und auch die zuständige Behörde des Landes NÖ seit mehr als einer Woche nicht auf das jüngste Erkenntnis des NÖ Landesverwaltungsgerichts (LVwG) reagiert haben.
Wie vom KURIER berichtet, hat das Gericht seine Entscheidung aus dem Jahr 2023 revidiert und den Anrainereinsprüchen gegen den Bau der Biogasanlage nun doch eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof hatte das erste Urteil des LVwG gekippt. Neben der Beschäftigung mit der aufschiebenden Wirkung ist seit 16 Monaten aber noch die grundsätzliche Entscheidung des LVwG über die Einsprüche gegen das Projekt ausständig.
"Es ist wahnsinnig unfair. Jeder kleine Bauherr muss abwarten, bis er alle rechtlichen Bewilligungen beisammen hat, und dann kann er zu bauen beginnen. Die Firma Fuchsluger musste das nicht. Das ist unkorrekt“, fordert Rechtsanwalt Wolfgang List Gerechtigkeit für seine Mandanten.

In Gunnersdorf kämpfen Bürger rechtlich gegen das nahe Biogaswerk an
Drei Anrainerfamilien aus dem 200 Meter neben dem Fuchsluger-Betriebsgebiet befindlichen Ort Gunnersdorf hatten Beschwerde gegen den positiven Bescheid der Landesbehörde (Abteilung Umwelt und Anlagenrecht) für das Biogaswerk eingelegt. Vor allem die befürchtete Geruchsbelästigung sei mittlerweile zur realen Belastung geworden, so List.
"Mir ist es noch nie untergekommen, dass so einer Beschwerde in erster Instanz keine aufschiebende Wirkung gegen den Bau zuerkannt wird“, ist List noch immer über die ursprünglichen Entscheidungen von Land NÖ und LVwg verwundert.
Binnen vier Tagen würde nun das Bezirksgericht die seiner Meinung nach nicht rechtskonform laufende Anlage schließen lassen, ist List überzeugt. Zusätzlicher Nachdruck wird der Klage mit der Forderung von 6.000 Euro verliehen.
Mit der Einstellung des Betriebs würde auch die Verarbeitung des von über 20.000 Haushalten anfallenden Biomülls aus 34 Gemeinden im Bezirk stillstehen. Die Firma Fuchsluger hat dem zuständigen Umweltverband GDA die Übernahme vertraglich zugesichert.
Landesbehörde
Der Leiter der Abteilung Anlagenrecht (WST1) beim Land NÖ, Leopold Schalhas, wollte die aktuelle Entwicklung in der Biogas-Causa nicht kommentieren und die Gerichtsentscheidung abwarten. Am Montag hatte Schalhas angekündigt, vor einer eventuellen bescheidmäßigen Schließung alle Umstände und Fakten genau überprüfen zu wollen.
Soviel Zeit wollen ihm die Anlagengegner aber nicht zuerkennen.
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