Brisant: Neuer Biogasanlage in NÖ droht bereits wieder die Schließung

Ein Ortsschild von Gunnersdorf mit einer Baustelle im Hintergrund.
Nach neuem Gerichtsbeschluss muss NÖ Landesbehörde Entsorgungsanlage in Aschbach neu bewerten und über vorläufige Einstellung des Betriebs entscheiden.

Rechtlich immer explosiver wird die Situation rund um die neue zu Jahresbeginn im Bezirk Amstetten in Betrieb genommene Biogasanlage der Firma Fuchsluger.

Nach einem neuen Bescheid des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) ist die zuständige Behörde des Landes Niederösterreich nun gefordert, die Abstellung des millionenschweren Werks bei Aschbach-Markt zu prüfen.

Der Inhalt von mehr als 20.000 Biomülltonnen aus 34 Gemeinden des Bezirks wird hier zu Biogas und Erde verwandelt.

Der Hintergrund sind Einsprüche von mehreren rund 200 Meter vom Werk entfernt wohnenden Anrainern, die vom auf Umweltfragen spezialisierten Anwaltsbüro List vertreten werden. Die schon vor Baubeginn befürchtete Geruchsbelästigung sei nun Realität, wird im betroffenen Ort Gunnersdorf beklagt.

Urteil über Beschwerde offen

Das NÖ LVwG  hat zwar nach 16 Monaten noch keine Entscheidung über die grundsätzliche  Beschwerde gegen das Werk getroffen, aber nun ein anderes Urteil  revidiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich die  erste Entscheidung des LVwG über eine nicht zuerkannte aufschiebende Wirkung aufgrund formaler Fehler gekippt.

Das wurde nun mit womöglich dramatischen Folgen korrigiert und das Urteil in der Vorwoche zugestellt, der Betrieb sei somit einzustellen, berichtete das Magazin Profil.

Zur Vorgeschichte: Wie berichtet, hatte die Firma Fuchsluger eine Ausschreibung des Amstettner Umweltverbandes (GDA) gewonnen. In Verträgen wurde wechselseitig beschlossen, dass der aus 34 Gemeinden anfallende Biomüll ab 1. Jänner angeliefert und von Fuchsluger vergast wird. Auch der LVwG dürfte zuerst eine Dringlichkeit anerkannt haben, damit nicht ein ganzer Bezirk auf dem kommunalen Biomaterial sitzen bleibt. Eine aufschiebende Wirkung für den Bau wurde abgelehnt.

Doch nun sieht das Gericht im neuen Urteil eine fachgerechte Entsorgung des Biomülls generell von vornherein nicht gefährdet. Der GDA hätte mit früheren Partner arbeiten können, die  Anlage läuft aufgrund der aufschiebenden Wirkung somit eigentlich illegal, lauten die Schlüsse daraus.

Eine Biogasanlage mit zwei großen, grauen Kuppeln im Winter.

Neues Werk der Firma Fuchsluger verarbeitet seit Jahresbeginn Biomüll von 34 Gemeinden 

"Juristisch möchte ich das laufende Verfahren nicht kommentieren, da liegt der Ball nun bei der Landesbehörde“, sagt der langjährige GDA-Obmann und Präsident der Abfallverbände Anton Kasser.

Er verweist darauf, dass im LVwG-Urteil die Anlage selbst besonders positiv beschrieben werde, dann allerdings in wenigen Sätzen dennoch die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. Wie vertraglich abgesichert, müsse die Firma Fuchsluger den Biomüll weiter übernehmen, sagt Kasser.

"Da geht es wirklich um kein triviales Szenario mehr, wir werden den Sachverhalt Schritt für Schritt erheben, prüfen, dann vor Ort begutachten und schließlich eine Entscheidung fällen“, sagt der Leiter der zuständigen Abteilung für Umwelt- und Anlagenrecht beim Land NÖ, Leopold Schalhas.

Grundsätzlich habe es sich bei der Anlagengenehmigung um eine Änderungsgenehmigung gehandelt, weil ja schon vorher ein Verarbeitungsbetrieb am betreffenden Gelände bestand, so Schalhas. Wann eine Entscheidung zu erwarten sei, könne er momentan nicht sagen. 

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