Biogaswerk auf dem Prüfstand des Landesverwaltungsgerichts

Mit Beginn der nächsten Woche wird es rund um die neue umstrittene 20 Millionen Euro teure Biogasanlage der Firma Fuchsluger im Bezirk Amstetten wieder spannend. Das von Anrainern bekämpfte Werk in Gunnersdorf bei Aschbach ist Verhandlungsgegenstand im nö. Landesverwaltungsgericht (LVwG), wo die Beschwerden gegen die vom Land NÖ genehmigte Anlage unter die Lupe genommen werden.
Die Einwände der Nachbarn betreffen Transportlärm, Staub und Geruchsbelästigung. Im Werk wird seit fünf Monaten der täglich anfallende Abfall biologischen Ursprungs aus 34 Gemeinden des Bezirks Amstetten in grünes Gas und Komposterde verwandelt.
Gemeindeverband
Nicht nur bei den Anlagenbetreibern und den Gegnern ist die Aufregung groß. Auch beim Umweltverband des Bezirks Amstetten, der den Biomüll von den Haushalten sammelt und in die Fuchsluger-Anlage liefert, wird der Gerichtsfall mit Spannung verfolgt. Alle Verbindungen zu früheren Kompostierbetrieben wurden gekappt. Eine gerichtliche Stilllegung wäre ein Desaster.
Gerichte
Wie berichtet, hat es bereits mehrere Komplexe gerichtliche Auseinandersetzungen um die Errichtung des Verwertungsbetriebs gegeben. Das nö. LVwG hat in einem zweiten Verfahren, das Anrainer mithilfe der Oberinstanz Bundesverwaltungsgerichtshof erreichten, seinen Beschluss zu aufschiebenden Wirkung revidiert.
Die Verwaltungsrichter gestanden den Einsprüchen der Anrainer im Gegensatz zu ihrer ersten Entscheidung doch eine aufschiebende Wirkung zum Baustart des Werks zu. Doch zum Zeitpunkt des Urteils lieferte die Anlage längst Gas ins Netz.
Deshalb klagte ein Nachbar beim Bezirksgericht: Doch dem Antrag auf Unterlassung und einer einstweiligen Verfügung zur Betriebsschließung kam dieses Gericht in Amstetten nicht nach. Den dort bereits fixierten Verhandlungstermin wird es aber nicht geben.
Vergleich
In der Vorwoche wurde Fuchsluger plötzlich ein außergerichtlicher Vergleich des Anrainers, der die Unterlassungsklage einbringen ließ, unterbreitet. Die Firma stimmte der Beteiligung an den Prozesskosten zu, verlangte aber den Verzicht auf künftige Ersatzforderungen zu Lärm-, Geruchs- oder Staubimmissionen. "Wir lassen das Zivilverfahren über eine Betriebseinstellung fallen und konzentrieren uns auf das Hauptverwaltungsverfahren“, sagt Anrainer-Anwältin Fiona List. Mit den Einwänden von zehn Parteien will man sich nun beim nö. LVwG durchsetzen.
Fuchsluger verwies bislang immer darauf, das Werk nach den gesetzlichen Vorgaben und modernsten europäischen Standards errichtet zu haben.
Die von den Nachbarn beklagten Geruchsbelästigungen werden von Fuchsluger mit dem Hinweis auf bereits zahlreich stattgefundene behördliche Prüfungen bestritten. Gleichzeitig weist der Anlagenbetreiber darauf hin, dass diese von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben stammen könnten.
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