Bisher war das „Siga Siga“ für köstliches Moussaka, den gegrillten Oktopus oder Baklava bekannt. Bürgermeister Rupert Dvorak (SPÖ) gratulierte höchstpersönlich, als Ioannis P. und seine Frau vor einem Jahr das Lokal für griechische Spezialitäten in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) eröffneten.
Doch vom ersehnten Griechenland-Feeling ist wenig übrig, der Ouzo hat mittlerweile einen schalen Beigeschmack. Das Lokal ist für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der Inbegriff „demokratiegefährdeter Parallelgesellschaften“. Behördlich geschlossen, betreibt der Wirt das Lokal als „NÖ Parteizentrale Bündnis-Grundrechte“, willkommen seien nur „Freunde“.
Dies hätte sich vor einigen Tagen gezeigt, als bei der bereits vierten Polizeirazzia 107 illegale Gäste in der geschlossenen Gaststube vorgefunden wurden – darunter auch Österreichs berüchtigtster Neonazi Gottfried Küssel und zahlreiche andere Personen aus dem Dunstkreis der Corona-Gegner. 61 Besucher hatten keinen 2-G-Nachweis, am Sonntag wiederholte sich das Schauspiel.
Das Aufbegehren des griechischen Gastwirts gegen die Corona-Maßnahmen beschäftigt schon monatelang Polizei, Behörden und Gerichte. Am Mittwoch stand am Landesverwaltungsgericht NÖ (LVwG) in Wiener Neustadt ein Verfahren gegen Ioannis P. und seine Frau auf der Tagesordnung. Die Nähe zu Gottfried Küssel hatte auch den Verfassungsschutz auf den Plan gerufen, weshalb Beamte in zivil der Verhandlung beiwohnten. Auch die Bereitschaftseinheit der Polizei stand mit einer Abordnung bereit – allerdings umsonst.
Protestnote
Die beiden Beschuldigten verliehen ihrem Protest weiter Ausdruck und blieben ihrer eigenen Verhandlung fern. Ein Umstand, der den erfahrenen Richter Andres Pichler nicht aus dem Konzept brachte. Zuletzt war es ihm beim Verfahren gegen eine der bekanntesten Figuren der Anti-Corona-Bewegung, Jennifer Klauninger, ähnlich ergangen.
Pichler zog die Verhandlung ohne die beiden Hauptdarsteller durch. Anlass waren eine Reihe von Strafen der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, nachdem die Polizei im Frühjahr 2021 während des Lockdowns mehrere Gäste in flagranti bei Bier und Spritzer im griechischen Lokal erwischte.
Der Wirt lieferte selbst das belastende Beweismaterial frei Haus. Er hatte das Einschreiten der Polizeibeamten gefilmt und dabei auch den Besuch seiner illegalen Gäste live via Facebook übertragen.
Anstatt die Strafe der BH zu bezahlen, setzte es stattdessen einen bitterbösen Brief an die Sachbearbeiterin. Darin ist unter anderem vom „faschistoiden Vorgehen“, dem „Eindringen in die Privatsphäre“, einer „korrupten Regierung“ und anderen Nettigkeiten die Rede. „Die 300 Euro Ordnungsstrafe für die beleidigenden Angriffe waren die Aufwärmrunde“, meinte Richter Andreas Pichler.
Sein Urteil ergeht schriftlich, dem Vernehmen nach könnte es für den Wirten aber teuer werden.
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