Hochzeitsbesuch mit Corona-Infektion: Angeklagter log Arzt an

Symbolbild
Der Jugendliche hatte bei der Hochzeit als Kellner schwarz gearbeitet und habe Angst gehabt, dass dies auffliegen würde.

Der KURIER berichtet verstärkt aus Krems und der Region Wachau. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Region informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Nur in Krems" anmelden

Im September des Vorjahres machte eine Hochzeit im Waldviertel Schlagzeilen: Bei der Veranstaltung in Schrems, wo etwa 200 Personen mitfeierten, entstand damals ein Corona-Cluster. Rund 60 Infizierte konnten darauf zurückgeführt werden. Viele Monate später hat die Trauung nun auch rechtliche Konsequenzen.

Ein 17-Jähriger musste sich vor dem Landesgericht Krems an der Donau verantworten. Er war wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, beim Contact-Tracing seine Teilnahme an der Hochzeit, auch auf direkte Nachfrage, verschwiegen zu haben. Da er so eine Gefährdung zuließ, sei er laut Staatsanwaltschaft zu verurteilen.

Während Gespräch noch nicht positiv 

Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Sein Anwalt Edmund Kitzler erklärte das einerseits damit, dass der 17-Jährige während des Contact-Tracing-Gesprächs nur als Verdachtsfall galt und noch nicht positiv getestet war. Zudem habe seine Mutter nur Minuten nach seiner Lüge aufgeklärt, dass er sehr wohl bei der Feier dabei gewesen sei. Laut Formular der Bezirkshauptmannschaft, so Kitzler, müsse man erst bei einem positiven Testergebnis die Liste mit den Kontakten übermitteln: „Insofern liegt kein Verstoß vor.“

Diversion

Doch das sah die Richterin anders. Zudem gab der Angeklagte zu, dass er den Arzt, der das Contact-Tracing durchgeführt hat, angelogen habe: „Ich habe Angst gehabt.“ Denn er habe bei der Hochzeit als Kellner schwarz gearbeitet und wollte nicht, dass das auffliegt.

Man einigte sich auf eine Diversion. Der Angeklagte muss in sechs Monaten 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Er ist nicht vorbestraft.

Kommentare