Absonderungsbescheid ignoriert: Corona-Positive besuchte Party

Absonderungsbescheid ignoriert: Corona-Positive besuchte Party
Die Angeklagte habe einen Selbsttest gemacht, der negativ gewesen sei. Mehrere Personen steckten sich an. Nun stand sie vor Gericht.

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Christina K. spricht zu Beginn der Gerichtsverhandlung am Montag am Landesgericht Krems an der Donau sehr leise. Ihr wird das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, die Vergehen der Körperverletzung sowie das Verbrechen der schweren Körperverletzung zu Lasten gelegt. Die Richterin bittet sie - auch wegen der Maske - lauter zu sprechen und fragt, wie die Tage ab dem 20. April 2021 abgelaufen sind.

Die Angeklagte habe an dem Tag Kontakt zu einem Covid-19-positiven Schulkollegen gehabt. Die ganze Klasse sei nach Hause geschickt worden. Am Abend des 22. April sei dann der Mutter der 18-Jährigen ein Absonderungsbescheid via Mail zugestellt worden.

Kurz davor war sie noch in einer Teststraße, das Ergebnis war negativ. Am 24. April habe die Angeklagte erneut einen Selbsttest zu Hause durchgeführt, der sei wieder negativ gewesen. Daraufhin traf sie zwei Freundinnen.

Aber damit nicht genug: "Wir sind dann in die Halle bei uns gegangen. Da waren mein Bruder und ein Freund. Wir haben uns zusammengestellt und etwas getrunken. Wir haben nicht damit gerechnet, dass so viele Leute kommen", so die die Waldviertlerin. Sie wisse nun, dass es ein Fehler gewesen sei. "Ich habe dem Test vertraut.“

Contact-Tracing

Insgesamt 14 Personen kamen zusammen, heißt es in der Anklageschrift, drei infizierten sich. Dort ist auch zu lesen, dass Christina K. beim Contact-Tracing der Bezirkshauptmannschaft angegeben habe, dass sie bereits am 23. April Symptome hatte.

Das verneint sie nun in der Verhandlung. Sie habe erst am Sonntag, also am Tag nach der Veranstaltung, leichte Halsschmerzen bekommen. Am Abend waren dann zwei durchgeführte Selbsttests positiv.

Mutter sagte aus

Im Zeugenstand sagt die Mutter der Angeklagten aus. Von der Richterin gefragt, ob es nicht besser gewesen wäre, die Zeit der Quarantäne abzuwarten, sagt sie, dass auch sie sich auf die Tests verlassen habe: "Es ist uns jetzt bewusst, dass wir nicht richtig gehandelt haben. Es war ein Fehler."

Die Verhandlung endete am Montag ohne Urteil. Zuerst wollen die Richterin und die Staatsanwältin noch weitere Zeugen vernehmen - auch jene Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft, die das Contact-Tracing-Gespräch mit der Angeklagten geführt hat. "Ich glaube, es handelt sich um eine Schutzbehauptung der Angeklagten, dass sie erst am 25. April Symptome verspürte", so die Staatsanwältin.

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