Keine Leistung, kein Job – auch im Gemeindeamt

Keine Leistung, kein Job – auch im Gemeindeamt
Aufgaben, Zulagen und Positionen von Vertragsbediensteten in Gemeinden sind nicht unantastbar.

Wie ein Lauffeuer verbreitet sich ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Österreichs Gemeindeämtern. Erstmals gibt es eine Entscheidung in einer Arbeitsrechtsfrage, die bisher als heißes Eisen galt, das niemand anfassen wollte: Kann ein Vertragsbediensteter mit einer anderen Aufgabe betraut werden. Vor allem, wenn er gegenüber der bisherigen Tätigkeit Zulagen und damit Einkommen verliert? Jetzt ist nach dem OGH-Entscheid klar: Die Gemeinde als Arbeitgeber darf das.

Fast alle derartigen Konflikte wurden bisher aus Unsicherheit mit einem Vergleich beendet. Ein Fall in einer Gemeinde im westlichen Niederösterreich aber hat nun Klarheit geschaffen: Der Gemeinderat hatte im Jahr 2014 den damaligen Baudirektor seines Amtes enthoben, weil sie mit seinem Führungsstil und etlichen seiner Entscheidungen unzufrieden war. Der Mann klagte, um die Position zurück und das volle Gehalt zu bekommen. Denn er verlor mit dem Posten fast die Hälfte seines Bruttogehalts von rund 4700 Euro. Ein Angebot der Gemeinde, eine Einbuße von nur 20 Prozent zu akzeptieren, schlug er aus.

Rechtsanwalt Gerhard Taufner nahm für die Gemeinde den Kampf auf. "In der ersten Instanz ist der Arbeitgeber abgeblitzt. Allerdings hat er in der zweiten gewonnen. Und nach einem Jahr Wartezeit hat nun der Oberste Gerichtshof der Stadtgemeinde Recht gegeben. Sie darf den Baudirektor abberufen und sein Gehalt kürzen", erklärt Taufner.

"Bei der Gemeinde ist allen ein Stein vom Herzen gefallen", bestätigt der Stadtamtsdirektor der Gemeinde auf KURIER-Anfrage.

Weder die Arbeiterkammer ("Wir haben ihn nicht vertreten") noch ein Vertreter der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten "Younion" ("Er ist nicht einmal Mitglied") wollte dazu eine Stellungnahme abgeben. Der Anwalt des Betroffenen war nicht erreichbar.

Folgewirkungen

Anwalt Taufner ist jedenfalls überzeugt, dass das Urteil Folgewirkungen für alle Gemeindebediensteten hat. Denn bisher herrschte landläufig die Meinung, dass man einen Gemeindebediensteten nicht absetzen oder sein Gehalt reduzieren kann. "Jetzt werden auch andere Bürgermeister hellhörig werden und ihr Personal genauer unter die Lupe nehmen", schätzt Taufner.

Gemeindebundpräsident Alfred Riedl: "Solche Fälle sind seltene Ausreißer. Aber das neue Dienstrecht erlaubt solche Konsequenzen."

Kommentare