Per Initiativantrag wurde die Novellierung von ÖVP, FPÖ und SPÖ gemeinsam eingebracht. Die Idylle in den Schrebergärten ist bedroht. Denn in den vergangenen Monaten tauchten vor allem in Westniederösterreich serienweise anonyme Anzeigen zu möglichen Schwarzbauten auf. Von den Bürgermeistern wird verlangt, ganze Anlagen mit Hunderten Häusern zu überprüfen.
Politische Einigkeit
Erste Strafen sowie Rückbau- oder gar Abbruchbescheide in St. Valentin sorgten für mediale Aufregung. Der Käufer eines Kleingartenhauses, das weit mehr als die erlaubten 37 Quadratmeter Gesamtfläche aufwies, bekämpft den geforderten Abriss vor den Höchstgerichten.„Mit der Novellierung gelingt es nun, eine breite Gruppe von Betroffenen, die die Bauvorschriften nur in geringem Maß übertreten haben, zu entlasten“, ist Wilbert Leitgeb, Präsident des Kleingartenverbandes NÖ, froh über die Einsicht in der Landespolitik. Seit einem Jahr verhandelt er im Namen von über 80 Kleingartenvereinen mit rund 10.000 Mitgliedern in NÖ mit Vertretern des ÖVP-Klubs die notwendige Gesetzesänderung.
Besonders freut Leitgeb, dass die großen Fraktionen mit dem rechtlich verantwortlichen SPÖ-Landerat Sven Hergovich an einem Strang ziehen. Dieser hat beste familiäre Erinnerungen an den Schrebergarten der Urgroßmutter. Er erwarte sich eine gesetzliche Verbesserung für die Kleingärtner samt der Attraktivierung von Freizeiteinrichtungen, kündigte er den Delegierten des Kleingartenverbandes bei deren Tagung in Tulln an.
Die anstehende Novellierung der Bauvorschriften für die Kleingärtner sieht Leitgeb vor allem im Zeichen des Klimawandels und der Hitzeperioden als große Erleichterung. „Wer sein ohnehin kleines Haus mit dicken Wänden und am Dachboden gut gedämmt hat, wird derzeit bestraft, weil er massiv an Wohnraum verliert“, schildert er.
Andere Berechnung
Nun sei es gelungen, dass die maximal erlaubten 37 Quadratmeter Hausfläche als Innengrundfläche berechnet werden. „Fällt die Fläche der Außenmauern weg, bringt das drinnen gleich etliche Quadratmeter nutzbare Fläche“, so Leitgeb. Außerdem dürfe das Gartenhaus künftig unterkellert werden und die Gebäudehöhe statt 4,70 Meter 5,20 Meter betragen, gibt der Präsident den Gesetzesentwurf wieder.
Mit dem neuen Gesetz im Rücken sollen alle Gartenhausbesitzer die Chance haben, Anträge für nachträgliche Baubewilligungen zu erwirken. „Klar ist aber auch, dass jene, die weit über den Normen liegen, vor einem Rückbau oder Abbruch nicht gefeit sind.“ Was auch die St. Valentiner Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr, die als SPÖ-Abgeordnete Mitantragstellerin im Landtag ist, bestätigt. „Man wird sich jeden Fall ansehen müssen“, kündigt sie an. Eine Generalamnestie für Bausünder sei die Novellierung nicht.
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