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Abgelehnt: Keine Volksbefragung zu Mödlinger Kurzparkzonen

Wegen ungenauer Fragestellung wurde Initiativantrag der FPÖ zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Gemeinderat nicht angenommen.
Mehrere Schilder weisen auf eine gebührenpflichtige Kurzparkzone hin; ein Pandabär ist auf dem Pfosten abgebildet.

Die Mödlinger werden vorerst nicht zu ihrer Meinung über die geplante Ausweitung der Kurzparkzonen im Stadtgebiet befragt. Von der FPÖ waren zwar mehr als 2.000 Unterschriften für einen Initiativantrag im Gemeinderat zur Abhaltung einer Volksbefragung gesammelt worden, dieser wurde nun jedoch nicht angenommen.

„Mit fadenscheinigen Begründungen“, wie FPÖ-Obmann Stadtrat Harald Thau findet. Seitens der Stadt wird die Ablehnung mit rechtlichen Gründen argumentiert.

„Wer über 2.300 Mödlinger ignoriert und eine Volksbefragung verhindert, hat nichts von Bürgerbeteiligung verstanden und null Demokratieverständnis“, ärgert sich Thau. 

Mödlings Stadtamtsdirektor Raimund Schneider entgegnet: „Ein Initiativantrag nach der NÖ Gemeindeordnung muss ein konkretes Begehren enthalten, kann nur Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde betreffen und darf keine Abgaben oder individuelle Verwaltungsakte zum Inhalt haben.“ Der Antrag der FPÖ habe nicht alle diese Punkte erfüllt.

„Überhaupt keine Beschränkungen möglich“

Unter dem Titel „Bürgerinitiative Nein zur Grünen Zone“ habe die Fragestellung gelautet: „Sind Sie dafür, dass die bestehenden öffentlichen Parkplatzflächen erhalten werden und keine weiteren Maßnahmen durch die zuständigen Behörden gesetzt werden, die örtlich oder zeitlich das Parken im Gemeindegebiet beschränken (im Rahmen der Befugnisse und Möglichkeiten gemäß § 94d und § 94f StVO).“

Die angeführten Bestimmungen der StVO würden jedoch auch Aufgaben beinhalten, die nicht den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen, so Schneider.

„Folgt man dem Wortlaut des Antrages, sollen offenbar überhaupt keine Beschränkungen in Hinblick auf das Parken möglich sein, somit auch z.B. die Einrichtung von Behindertenparkplätzen, von Ladezonen und ganz allgemein von Beschränkungen des Parkens aus Gründen der Verkehrssicherheit.“

Auch temporäre Parkverbote für Arbeiten auf oder neben Straßen wären der Volksbefragung unterworfen. „Durch den Initiativantrag sind demnach auch individuelle Verwaltungsakte betroffen, was gesetzlich ausgeschlossen ist“, erklärt der Stadtamtsdirektor.

Zusätzlich würde „der Text der Vordrucke für die Zustimmungserklärungen offenkundig suggerieren, ein Begehren zur Hintanhaltung von Parkgebühren zu unterschreiben. Bürgerinnen und Bürger können daher nur zu dem Schluss kommen, dass die Verhinderung der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadtgemeinde Mödling unterstützt wird, wobei dies eine Angelegenheit betrifft, welche überwiegend auf Abgaben Einfluss hat.“

„Initiativantrag nicht eindeutig unterstützt“

Und Schneider betont: „Gerade Einrichtungen der direkten Demokratie erfordern, dass das Substrat dessen, was den Wahlberechtigten zur Entscheidung vorgelegt wird, klar und eindeutig ist, damit Missverständnisse so weit wie möglich ausgeschlossen werden können. Dies ist bei diesem Initiativantrag nicht gegeben. Die Unterstützungserklärung weicht vom eigentlichen Inhalt des Antrages ab. Damit ist der Initiativantrag auch nicht eindeutig unterstützt und kann der Antrag auch aus diesem Grund nicht im Gemeinderat behandelt werden.“

Doch Thau bleibt dabei: „Der Gemeinderat hätte ja eine präzisere Fragestellung finden können, wenn es ihm wirklich um die Interessen der Mödlinger ginge.“

Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Er kündigt an, eine etwaige Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht prüfen zu lassen: „Wenn man Angst vor der Meinung der Mödlinger Bevölkerung hat, ist das bezeichnend“, meint Thau.

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