Impfgegner aus NÖ drohte, Präsident und Kanzler umzubringen

Impfgegner aus NÖ drohte, Präsident und Kanzler umzubringen
Zwei Jahre bedingte Haft für Mails mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen wegen Ärger über die Corona-Impfpflicht.

„Es geht hier um Grundfragen der Demokratie“, sagt der Staatsanwalt in seinen Eröffnungsworten. „Ob ein Staatsbürger versuchen darf, gesetzgebende Stellen durch massive Drohungen in seinem Sinne zu beeinflussen.“ Zumindest versucht hat dies der Mann aus dem Bezirk Baden auf der Anklagebank. Und zwar auf drastische Art und Weise.

Nicht nur beschimpfte der Mann im Jänner dieses Jahres sowohl Bundespräsident Alexander van der Bellen, als auch Bundeskanzler Karl Nehammer sowie Abgeordnete verschiedener Parteien in mehreren Mails. Er stieß auch wüste Morddrohungen aus. „Du bist so gut wie tot“, richtete er etwa Nehammer aus: „Und das meine ich ernst.“ Er kündigte an, mit 500.000 Mitstreitern nach Wien zu marschieren, das Parlament zu übernehmen und eine Notfallregierung einrichten zu wollen, sprach vom „degenerierten Dreckshaufen“, den „man loswerden muss“ und drohte: „Wir hängen euch Hunde an den Bäumen auf und lassen euch über den Sommer verrotten.“

Hintergrund seiner Rage sei die Debatte um die Impfpflicht in Österreich gewesen, gibt der Mann am Dienstag etwas kleinlaut zu Protokoll. „Der Beschuldigte ist deklarierter Corona-Maßnahmengegner“, formuliert es der Staatsanwalt.

„War nie ernst gemeint“

Wegen der nur selten verhandelten Paragrafen 249, 250 und 251 des Strafgesetzbuches – „Gefährliche Drohung gegen den Bundespräsidenten“ und „Nötigung von Mitgliedern der Regierung“ – muss sich der Badener vor einem Geschworenensenat verantworten. Strafdrohung: bis zu zehn Jahre Haft.

Nie habe er seine Drohungen ernst gemeint, versichert er. Nach einem weihnachtlichen Familienstreit über die Coronamaßnahmen sei er „in ein Loch gefallen“ und habe – bei reichlich Alkoholkonsum – ein „Ventil“ für seinen Zorn gesucht. Das falsche, wie er nun eingesehen habe: „Es wäre besser gewesen, auf eine Demonstration zu gehen.“

Nur bedingte Haftstrafe

„Dachten Sie, dass ihre Drohungen ohne Konsequenzen bleiben?“, will der vorsitzende Richter wissen. „Eigentlich ja“, lautet die Antwort. „Ich habe gedacht, die bekommen solche Sachen ja eh dauernd.“

Wegen seines reumütigen Geständnisses muss der bisher unbescholtene Mann nicht hinter Gitter, auch die im Raum stehende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt ihm erspart. Das Urteil, zwei Jahre bedingte Haft, ist rechtskräftig. Vom Vorwurf der Drohung gegen den Bundespräsidenten wird er freigesprochen.

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