Helga Krismer, Landessprecherin der NÖ Grünen, hat am Dienstag angekündigt, eine Anzeige nach dem NÖ Elektrizitätswesensgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling gegen den Energieversorger EVN einzubringen. Der Grund: „Während die EVN AG Übergewinne macht und damit wirtschaftlich profitiert, gibt sich die ÖVP gönnerhaft mit Stromrabatten vor der Landtagswahl. Das ist ein schäbiges Spiel, da es einen gesetzlich fairen Tarif ,Grundversorgung' geben muss“, sagt Krismer. "Die Grünen haben bereits ab Ende September Bürger auf diesen Tarif hingewiesen auf ihrer Homepage, aber weder EVN noch ÖVP haben reagiert. Dass die EVN AG jetzt als Samariter mit einem Hilfsfonds mit Caritas und Diakonie auftritt, ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten."
"Gegen Preisdeckel verstoßen"
Der Energieversorger habe sich "nicht um eine gute Platzierung des Tarifes auf der Homepage bemüht" und der angebotene Tarif sei zu hoch, meint Krismer. "Haushaltskunden und kleine Unternehmen haben in Österreich ein Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas. Jeder kann mit einem Musterbrief an den entsprechenden Energielieferanten die Grundversorgung beantragen", betonte die Grünen-Sprecherin am Dienstag.
Die in der Grundversorgung verrechneten Tarife dürften nicht höher sein, als jene, die der Großteil der Kunden des jeweiligen Unternehmens hat. "Es besteht der schwerwiegende Verdacht, dass die EVN systematisch genau gegen diesen Preisdeckel verstößt", so Krismer. Ein Blick auf den aktuellen Strom- und Gaspreismonitor der E-Control vom Oktober 2022 zeige nämlich, "dass die Strom- und Gaspreise der EVN pro Kilowattstunde selbst für Neukundenhaushalte ohne Rabatt günstiger sind, als die in der Grundversorgung angebotenen Tarife."
"Verhalten ist rechtskonform"
Vorwürfe, die EVN-Sprecher Stefan Zach umgehend zurückwies. "Die EVN macht keine Übergewinne. Wir kaufen 100 Prozent des Erdgases und etwa 60 Prozent des Stroms für unsere Kunden auf den Märkten zu aktuell sehr hohen Preisen ein", betonte Zach in einer Stellungnahme.
Die EVN KG verhalte sich im übrigen auch bei der Gestaltung des Grundversorgungstarifs rechtskonform. "Laut Gesetz sind Stromlieferanten verpflichtet, ihren Tarif für die Grundversorgung von Haushaltskunden in geeigneter Weise zu veröffentlichen. EVN tut dies auf der Homepage unter www.evn.at/grundversorgung", so Zach. "Der Tarif der Grundversorgung darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kunden versorgt wird. Dieser Tarif ist bei EVN der Optima flex natur. Er wird deshalb auch rechtskonform als Grundversorgungstarif angeboten."
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