Betrug und Beleidigung: Corona-Leugner aus Niederösterreich verurteilt

(Symbolbild)
Vier Monate bedingt für Gastronomen – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„In meiner DNA sind Sokrates, Platon und Aristoteles. Wir haben euch die Kultur beigebracht, sonst würden wir heute unter einem Baum verhandeln.“ Es war ein wahrlich grotesker Auftritt, den ein als Corona-Leugner bekannt gewordener Gastronom aus Niederösterreich am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt hinlegte.

Und wieder ging es letztlich um sein mittlerweile geschlossenes Lokal, das vom Verfassungsschutz als Treffpunkt der antidemokratischen Bewegung „NÖ Parteizentrale Partei Bündnis-Grundrechte“ eingestuft wird und in dem auch Neonazi Gottfried Küssel oder die Corona-Maßnahmengegner Manuel Mittas und Monika Donner schon zu Gast gewesen sein sollen. Denn obwohl der Mann dort tätig gewesen sei, habe er illegal Arbeitslosenunterstützung bezogen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Außerdem habe er ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft aufgezeichnet, den Mitschnitt ohne Einwilligung in sozialen Medien veröffentlicht und die Behörde als „Verbrecher“ bezeichnet.

"Verbaler Rundumschlag"

In der Verhandlung, zu der der 54-Jährige mit einer Gruppe Gleichgesinnter erschien, zeigte er dann zwei Gesichter. Während er zunächst theatralisch zum verbalen Rundumschlag gegen „Polizei und das Rechtssystem“ ausholte und mehrfach seine Geringschätzung gegenüber dem Gericht zum Ausdruck brachte, schwenkte er ins Gegenteil um, als er bemerkte, dass die souverän und ruhig agierende Richterin auf seine Polemik nicht einging, sondern konsequent sachliche Antworten auf ihre Fragen einforderte.

„Ich stelle ab sofort alle Aussagen ein“, meinte der Mann plötzlich. „Keine Angabe“, lautete ab da seine Antwort auf jede Frage. Doch dann verlor er doch noch einmal die Fassung: Die Frage „Wie lange wollen Sie mich hier noch verarschen?“ brachte ihm 500 Euro Ordnungsstrafe ein. Seine Reaktion darauf: "Sie haben es nicht mehr alle." Was weitere 500 Euro Strafe zur Folge hatte.

„Ich bereue es nicht“

Die Veröffentlichung des Tonmitschnittes und die „öffentliche Beleidigung einer Behörde“ hatte er zuvor schon gestanden – wenn auch als legitim relativiert. „Ich bereue es nicht. Es ist mir auch völlig unwichtig, das ist alles lächerlich“, betonte er: „Ich habe jeden Respekt vor dem Staat verloren.“ Wegen Verletzung der Maskenpflicht bestraft worden zu sein, sei das wahre Verbrechen, befand er.

Den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges wies er zurück. Er habe im Gasthaus, das seiner Ehefrau gehöre, nur geholfen, versicherte er. Weil er dafür keine Bezahlung erhalten habe, sei Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu Recht bezogen worden. Für eine Vermittlung durch das AMS wäre er jederzeit zur Verfügung gestanden.

Verurteilt wurde der Mann letztlich wegen „einfachen“ Betrugs, das Urteil – vier Monate Haft, bedingt – ist nicht rechtskräftig.

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