FPÖ-Chef NÖ: "Kann mich nicht mehr mit Menschen im Wirtshaus treffen"

FPÖ-Chef NÖ: "Kann mich nicht mehr mit Menschen im Wirtshaus treffen"
Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer scheitert an der 2-G-Regel.

Seit Montag sind die Corona-Verschärfungen in Kraft. Die 2-G-Regel – geimpft oder genesen – für den Gastrobesuch trifft auch Udo Landbauer, Landesparteiobmann der FPÖ. Der Wiener Neustädter ist zwar nicht geimpft, galt aber bis vor Kurzem als Genesener. Seit dieser Woche ist das anders, weil seine Covid-Infektion schon zu lange zurückliegt und gemäß den neuen Bestimmungen der Genesenen-Status nicht mehr mit einem Antikörper-Test verlängert werden kann.

„Seit Montag folgt man der Erkenntnis, dass natürliche Antikörper aufgrund einer überstandenen Infektion offenbar nichts mehr wert sind und nicht mehr schützen. Das dürfte der Herr Gesundheitsminister von Samstag auf Sonntag in seinem Büro wissenschaftlich ausgearbeitet haben und seither falle ich nicht mehr unter diese Regel“, sagt Udo Landbauer im KURIER-Talk auf SchauTv. Er hält das staatspolitisch für brisant, weil man so „Oppositionspolitikern eine Art Berufsverbot erteilen kann“. Und: „Ich kann mich nicht mehr mit den Menschen im Wirtshaus und im Kaffeehaus treffen, um dort auch wirklich zu hören, was ihre Sorgen und Anliegen sind.“

Deswegen will der FPÖ-Politiker auch den Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage bemühen. Es ist nicht die erste Beschwerde der FPÖ Niederösterreich, die bei den Obersten Richtern gelandet ist. Wenige Tage zuvor waren auch die Ausreisekontrollen dem VfGH gemeldet worden. Wobei Landbauer den Verfassungsrichtern grundsätzlich kein allzu großes Vertrauen entgegenbringt. „Wie ist der Verfassungsgerichtshof besetzt? Sind das vielleicht doch von politischen Parteien entsandte Vertreter, wo ein politisches Farbspektrum eine gewisse Mehrheit hat?“, sagt der FPÖ-Obmann.

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