Helfer holen sich Hilfe aus der Luft
Für viele sind sie ein netter Zeitvertreib, eine Art Hightech-Version des Drachen aus Kindertagen, doch auch die österreichischen Blaulichtorganisationen finden Gefallen an Drohnen. Wobei die Fluggeräte hier aber „kein Spielzeug sind, sondern in Zukunft zur Standardausrüstung gehören“, betonte Andreas Oblasser, Leiter der Drohnen-Projektgruppe der österreichischen Einsatzorganisationen. Am Mittwoch wurden in einem Steinbruch in Gumpoldskirchen (Bezirk Mödling) nicht nur der praktische Nutzen von Drohnen demonstriert, sondern auch Wünsche für noch bessere Rahmenbedingungen bei Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) deponiert.
Gezeigt wurden die Suche nach Glutnestern sowie nach einer „vermissten“ Person im unwegsamen Gelände. Das geht mittels Drohne rasch, einfach und sicher, sogar die GPS-Daten vom Standort werden den Suchmannschaften gleich mitgeliefert. Diesen Nutzen habe man schon 2017 erkannt, so Oblasser vom Bezirksfeuerwehrkommando Kufstein. Die dortigen Anfänge waren aber mühsam. Nicht nur, dass man für jede einzelne Drohne einen Bescheid brauchte, auch die genehmigten Einsatzzeiten gingen an der Realität vorbei. Wochentags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr durfte die Luftunterstützung eingesetzt werden. „Katastrophen halten sich aber nicht an Werktage.“
2019 rief Oblasser gemeinsam mit anderen Rettungsorganisationen – Rotes Kreuz, Wasser- und Bergrettung – eine Drohnen-Projektgruppe ins Leben, um für praxistaugliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene einzutreten. Seit Jahresbeginn gilt die EU-Drohnenverordnung, seit Juli eine Luftfahrtgesetz-Novelle in Österreich, um Drohnen schneller und flexibler von Einsatzorganisationen verwenden zu können, wofür Luftfahrt-Staatssekretär Brunner gedankt wurde.
Doch das Thema ist damit nicht beendet. „Fliegen bei Schlechtwetter ist eine Herausforderung und ein Risiko, auf das man vorbereiten muss“, verwies Martin Gurdet von der Bergrettung auf die notwendige Ausbildung der Drohnen-Piloten. Seit heuer gibt es in Zusammenarbeit mit der Austro Control, dem ÖAMTC und der Flugschule FlyWest einen Lehrgang für Einsatzorganisationspiloten.
Sonderregelungen
Franz Jelinek vom Roten Kreuz sprach ein weiteres Problem an: Die Drohne darf auch beim Blaulicht-Einsatz nur auf Sicht geflogen werden. Bei einer Personensuche etwa sei das nicht gerade praxistauglich. Erst vor Kurzem haben man bei der Suche nach einem Vermissten in NÖ auch auf Drohnenunterstützung gesetzt, durfte aber nicht im Tiefflug über einen Fluss fliegen, weil dabei der Sichtkontakt verloren gegangen wäre. Jelinek regte für den Drohneneinsatz daher ähnliche Sonderregeln an, wie sie etwa bei Einsatzfahrten schon gelten. Nach Gefahrenabschätzung darf ein Rettungswagen beispielsweise auch gegen die Einbahn unterwegs sein, sofern ein anderer Weg einen zu großen Zeitverlust bedeuten würde.
Drohnen können aber nicht nur bei Bränden, Personensuche, Massenkarambolagen oder Naturkatastrophen helfen, sondern etwa „auch bei der Überwachung von unübersichtlichen Großveranstaltungen, wie etwa Triathlon-Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern im Wasser“, so Wolfgang Fischer, Bundesdrohnenkoordinator der Österreichischen Wasserrettung.
Staatssekretär Brunner betonte, dass das Luftfahrtgesetz in puncto Drohnen „in ständiger Weiterentwicklung ist, gerade weil es eine relativ neue Technologie ist“. Mit den Einsatzorganisationen möchte er im Herbst die Praxiserfahrungen mit der aktuellen Luftfahrt-Novelle evaluieren und gegebenenfalls anpassen.
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