Neue EU-Verordnung: Wenn Drohnenpiloten nicht haften

Neue EU-Verordnung: Wenn Drohnenpiloten nicht haften
Durch eine Lücke in EU-Verordnung fehlt die Kontrollmöglichkeit, ob nach Unfall eine Versicherung besteht. Handlungsbedarf besteht.

Viele erinnern sich an den Ski-Nachtslalom 2015 in Madonna di Campino (Italien), als Marcel Hirscher beinahe von einer abstürzenden Drohne getroffen wurde. Das ist das berühmteste Beispiel der jüngsten Vergangenheit und zeigt: Die Gefahr von Unfällen mit Drohnen ist gegenwärtig. Und diese Unfälle beschäftigen auch in Österreich mehrmals pro Jahr Behörden und Versicherungen.

Aus diesem Grund ist es auch aktuell notwendig, dass man für seine bewilligungspflichtige Drohne eine Luft-fahrt-Haftpflichtversicherung hat. Doch bereits jetzt haben nicht alle Drohnenpiloten diese Versicherung. Und die neue EU-Verordnung, die ab dem 31. Dezember in Kraft tritt, verschärft dieses Problem noch zusätzlich.

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