Haftstrafen für Anschlag auf Asylheim mit Molotowcocktails

Haftstrafen für Anschlag auf Asylheim mit Molotowcocktails
Drei Verdächtige aus der rechtsextremen Szene wurden wegen Sachbeschädigung verurteilt

Drei Jahre hatte es gedauert, bis die Polizei die Verdächtigen ausgeforscht hatte. Ein Brandanschlag mit zwei Molotowcocktails im November 2016 auf ein Asylheim im niederösterreichischen Himberg (Bezirk Bruck an der Leitha) hat ins Milieu der Identitären Bewegung geführt. Am Freitag mussten sich drei Männer aus der rechtsextremen Szene am Landesgericht Korneuburg für den Brandanschlag verantworten.

Weil der Angriff „derart dilettantisch“ abgelaufen sei, verurteilte der Richter das Trio nicht wegen vorsätzlicher Brandstiftung, sondern „nur“ wegen Sachbeschädigung. Die beiden Täter, die den Brandsatz geschmissen haben sollen, wurden zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt, ein dritter Beitragstäter zu sechs Wochen bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, erklärt der Vizepräsident des Landesgerichts, Wolfgang Schuster-Kramer.

Voll besetztes Asylquartier

Es war am 27. November 2016, als die Brandsätze an der Außenmauer des Asylheims in Himberg zerschellten. In dem Haus lebten damals rund 100 Asylwerber – verletzt wurde von ihnen niemand. Lediglich die Hausmauer wurde beschädigt und ein in der Nähe abgestellter Lkw-Anhänger mit dem Schriftzug „Phalanx“ beschmiert. Dabei handle es sich laut den Ermittlern um den Namen eines Online-Versands, der von führenden Mitgliedern der Identitären Bewegung betrieben wird.

Dies und Hinweise aus der Bevölkerung führten den Verfassungsschutz schließlich auf die Spur der Männer im Alter zwischen 25 und 32 Jahren. Bei Hausdurchsuchungen im Oktober 2019 stießen die Kriminalisten nicht nur auf belastende Beweise. Von drei Verdächtigen stimmten die DNA-Spuren mit dem sichergestellten Material an Tatort und an den Molotowcocktails überein. An den Adressen fand der Verfassungsschutz NS-Devotionalien und jede Menge Werbematerial der Identitären Bewegung.

Drogen und Waffen

Außerdem wurden verbotene Waffen, Drogen wie Kokain, Ecstasy und LSD sowie Utensilien für den Suchtgifthandel in einem Tresor entdeckt. Bei den Waffen handelt es sich um verbotene Messer und Schlagringe. Das Vergehen des verbotenen Waffenbesitzes war zwar angeklagt, zu einer Verurteilung ist es deswegen aber nicht gekommen. „Es ist aber eine Mitursache für die unbedingten Haftstrafen von zwei Tätern“, so Schuster-Kramer.

Einer der Verdächtigen stand zudem im Verdacht, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Er soll Bilder mit NS-Hintergrund über Internet-Chats verschickt haben, darunter auch ein Foto seiner Brust mit einem darauf tätowierten Hakenkreuz. Zu einer Anklage kam es aber in dem Fall nicht.

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