Grüne blitzen mit Aufsichtsbeschwerde gegen Schneeberger ab
Für Polit-Insider war schon der Versuch zum Scheitern verurteilt. Die Grünen Wiener Neustadt sind mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) beim Land Niederösterreich abgeblitzt. Die Fraktionschefin der Grünen, Tanja Windbüchler, hatte Schneeberger bezichtigt, bei der Gemeinderatssitzung Ende Mai gelogen zu haben. Demnach soll der Stadtchef gleich drei Mal die Unwahrheit gesagt haben. Die Aufsichtsbehörde des Landes sah den Fall anders und wies alle Einwände zurück.
Im gegenständlichen Streit der Grünen mit der Volkspartei in Wiener Neustadt geht es, wie berichtet, um den geplanten Zubau der Hans-Barwitzius-Volksschule in der Breitenauer Siedlung. Windbüchler und ihre Fraktion protestierten dagegen, dass Bäume auf einem Teil der sogenannten „Obststadt“ einem Parkplatz für den Zubau weichen sollten. Die befürchtete Bodenversiegelung führte zu Protestmaßnahmen der Grünen. In der Gemeinderatssitzung schaukelte sich das Thema weiter auf. Die Öko-Partei stellte einen Dringlichkeitsantrag, die Obststadt unberührt zu belassen. Weil die zuständige Klubobfrau der Grünen, Selina Prünster, allerdings beim Vorbringen des Antrags die Dringlichkeit nicht begründete, fiel ihr Schneeberger als Vorsitzender ins Wort und ermahnte sie.
Vor laufender Kamera
Der Stadtchef erklärte außerdem vor laufender Kamera, dass sich das Projekt noch in Planung befinde und daher auch der Parkplatz nicht fix sei. Schneeberger warf Windbüchler vor, bloße Mutmaßungen anzustellen und die Bevölkerung mit Falschinformationen zu verunsichern. Weil sie allerdings Entwürfe und Pläne gesehen hatten, in denen die Parkflächen in der Obststadt eingezeichnet waren, orteten die Grünen darin eine Lüge des Stadtchefs. Nur kurze Zeit später kam die Klarstellung der Stadtregierung.
Wie ÖVP und SPÖ bekannt gaben, bleibt die Grünfläche unberührt. „Hinsichtlich der Bodenversiegelung wird die schonendste Lösung gesucht. Aus diesem Grund haben wir dem Planer die fixe Vorgabe gegeben, dass die gemäß nö. Bauordnung zu errichtenden Parkplätze nicht auf der Grünfläche entstehen dürfen“, so Schneeberger.
Was die Beschwerde beim Land anbelangt, so konnte die Aufsichtsbehörde keine Verfehlungen in der Sitzungsführung feststellen. Der Vorsitzende sei sogar verpflichtet, den oder die Rednerin zu unterbrechen und darauf hinzuweisen, „wenn nicht zum Verhandlungsgegenstand vorgetragen wird“. Für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde „mangelt es an einer verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsgrundlage“, heißt es außerdem in der schriftlichen Stellungnahme der Behörde.
Patrick wammerl
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