Hilferuf
Dies ist auch der Behörde sowie der Polizei nicht verborgen geblieben. „Wir haben es jedenfalls dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Bezirkshauptmannschaft gemeldet“, erklärt der Ternitzer Bürgermeister Rupert Dworak (SPÖ), der bereits Anfang des Jahres wegen der Eskapaden in dem Ex-Lokal einen Hilferuf an Innenminister Karner richtete. „Antidemokratische und freiheitsfeindliche Elemente versuchen ein Vereinslokal in der Stadt zu etablieren“, ist Dworak in Sorge. Die Stadtgemeinde befürchtet, dass es am 15. Juli mit dem Aufmarsch von Küssel und Co. in dieser Tonart weitergeht und sich rechtsradikale Gesinnungsgenossen formieren.
Doch soweit soll es nicht kommen. Die Veranstaltung ist seit dieser Woche behördlich untersagt. Für das „Siga Siga“ existiert keine Betriebsstättengenehmigung, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen tätig geworden ist. Jede Kundgebung nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz ist unzulässig, heißt es im Bescheid. „Das Lokal ist ja bereits wegen diverser Mängel längere Zeit behördlich geschlossen“, erklärt Dworak.
Ob sich der Wirt tatsächlich an das Veranstaltungsverbot hält, ist fraglich. In der Vergangenheit wurden Lockdowns und Betriebssperren ignoriert. Die frühere Gaststätte fungiert mittlerweile als „NÖ Parteizentrale Bündnis-Grundrechte“.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt unter anderem nach dem Verbotsgesetz, Verhetzung und dem Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten (§120).
Szene im Auge behalten
Auch der Verfassungsschutz ist über den Termin am 15. Juli informiert, heißt es dazu auf Anfrage.
Gottfried Küssel habe seine langjährige Freiheitsstrafe abgesessen und dürfe generell unbehelligt an einer (genehmigten) Veranstaltung teilnehmen. Die Möglichkeiten der Polizei, in solchen Fällen einzuschreiten, seien beschränkt. Spannend wird es für den Verfassungsschutz dann, wenn beispielsweise dabei gegen das Verbotsgesetz verstoßen wird. Man wird daher die Szene genau im Auge behalten.
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