Wahlen in NÖ Gemeinden: Was sich am Stimmzettel alles ändert
Im Schatten der turbulenten bundespolitischen Geschehnisse nimmt der Gemeinderatswahlkampf in den niederösterreichischen Kommunen volle Fahrt auf. Bei den Vorbereitungen für den reibungslosen Ablauf in den 568 Gemeinden, in denen gewählt wird, gilt es am 26. Jänner auch ein neues Wahlrecht zu beachten. Das Wahlrecht ausschließlich für Hauptwohnsitzer und der nur mehr zugelassene amtliche Stimmzettel mit gravierenden Änderungen bei der Vorzugsstimmenvergabe sind die hervorstechenden Neuerungen.
"Wie das neue Wahlmodell funktioniert, wird am meisten gefragt“, berichtet ÖVP-Bürgermeister Johannes Heuras aus St. Peter/Au (Bezirk Amstetten) aus Vorbereitungsrunden zur Wahl. Erstmals sind nur Hauptwohnsitzer zur Wahl der insgesamt zu vergebenden 11.821 Gemeinderatsmandate zugelassen.
Die anstehende Handhabung des amtlichen Stimmzettels verlangt wegen der Umstellung bei den Wählern und in den Wahlkommissionen beim Auszählen der Stimmen Konzentration. Grundsätzlich müsse man aber bei allen Wahlen regelmäßig Neuerungen akzeptieren, sagt Heuras, zugleich auch Gemeindebundobmann mit 34 Kommunen im Bezirk Amstetten.
Der KURIER schlüsselt die wichtigsten Punkte zum neuen Stimmzettel auf:
Nur mehr amtlicher Zettel: Die Wahlzettel mit den gereihten Kandidaten oder auch separate Vorzugsstimmenzettel, die früher von Wahlwerbern der Parteien in die Haushalte gebracht wurden, gibt es nicht mehr.
Vergabe Vorzugsstimmen: Vorzugsstimmen können und sollen auch am amtlichen Stimmzettel vergeben werden. Es sind aber pro Stimmzettel nur maximal fünf zugelassen. Die bevorzugten Kandidaten sind deutlich, eventuell mit einem Kreuzchen, zu kennzeichnen. Kreuzt man mehr als fünf an, bekommt keiner der Kandidaten Vorzugsstimmenpunkte zugerechnet. Die Stimme zählt aber für die Partei der Bewerber.
Prinzip „Name vor Partei“: Grundsätzlich wurde am strengen Prinzip "Name vor Partei“ festgehalten. Eine Vorzugsstimme bei einer wahlwerbenden Person macht das gleichzeitige Kreuzerl für eine andere Partei ungültig. Hat jemand bei mehreren Wahlparteien Vorzugsstimmen verteilt, wird die Stimme jener Partei zugeteilt, die angekreuzt wurde.
Wertigkeit: Eine gültige Vorzugsstimme bringt dem gewählten Kandidaten genauso viele Wahlpunkte wie dem Erstgereihten. Schafft eine Partei beispielsweise 13 Mandate, so ist die Vorzugsstimme 13 Punkte wert.
Erkennbarer Wille: Gültig ist eine Stimme, wenn der Wählerwille klar erkennbar ist. Etwa wenn die übrigen Wahlparteien durchgestrichen sind und die gewählte Fraktion verschont bleibt. Nutzlos ist es dagegen, wenn man einzelne Namen auf den Listen streicht.
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