Gegen Quarantäne verstoßen: 80-Jährige musste ins Gefängnis

Die beiden Frauen sitzen in der Justizanstalt Wiener Neustadt in U-Haft
Die Pensionistin aus Wiener Neustadt wurde nach dem dritten Fehltritt gegen die Auflagen der Gesundheitsbehörde festgenommen.

Es ist der erste derartige Fall, der – zumindest in Niederösterreich – bekannt ist. Eine 80-jährige Pensionistin aus Mödling ist nach mehrmaligen Verstößen gegen die Corona-Quarantäneregeln in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wollte die uneinsichtige Seniorin sogar in Untersuchungshaft nehmen, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, eine entsprechende Meldung der Gratiszeitung Heute.

Zwei Mal abgemahnt

Die rüstige Frau im fortgeschrittenen Alter scheint nicht viel von den Quarantäneregeln in Verbindung mit der Corona-Erkrankung gehalten zu haben. Wie Erich Habitzl bestätigt, wurde die Rentnerin am 9. und 10. Dezember polizeilich abgemahnt, weil sie gegen die Auflagen der Gesundheitsbehörde verstieß. Da sie trotz eines Absonderungsbescheides wieder die Wohnung verlassen hatte um Besorgungen zu erledigen, wurde sie schließlich am Abend des 10. Dezember wegen des „Verdachtes der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten festgenommen“, sagt Habitzl.

Gegen Quarantäne verstoßen: 80-Jährige musste ins Gefängnis

Staatsanwalt Erich Habitzl

Gelindere Mittel

Sie wurde von der Polizei festgenommen. Weil die Staatsanwaltschaft die U-Haft in Aussicht stellte, wurde die 80-Jährige ins Gefangenenhaus Wiener Neustadt eingeliefert. Ab dem Zeitpunkt der Einlieferung muss das Gericht binnen 48 Stunden über die Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden. „Die U-Haft wurde nicht verhängt und die Frau unter gelinderen Mitteln wieder freigelassen“, erklärt Gerichtssprecherin Birgit Borns auf Anfrage des KURIER.

Das Gericht erteilte der Pensionistin die Weisung, nicht gegen die Auflagen zu verstoßen. Bei einer weiteren Missachtung droht der 80-Jährigen tatsächlich die Untersuchungshaft.

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