Ex-Sängerknabe tötete Freundin: Lebenslang

Mord
Geschworene entschieden auf Mord. Nicht rechtskräftig.

Es sind Schilderungen, die dem Publikum im Landesgericht St. Pölten beinahe den Atem rauben. Freunde und Angehörige von Jasmin H. weinen, manche wenden sich ab und wollen nichts mehr hören. Es wird vom Staatsanwalt auch kein Detail ausgelassen von jenem Morgen im Oktober 2012, als die junge Frau im Haus ihrer Eltern von ihrem Freund erschlagen wurde. Nur der Angeklagte, Christopher L., schildert emotionslos, fast ein wenig abwesend, die Momente, als er H. mit einer Axt attackierte.

Man habe zuvor gestritten, erzählt der 26-Jährige. Denn die Frau hatte ihren Freund als Lügner entlarvt. Der Arbeitslose hatte ihr vorgegaukelt, dass er in Wien einen Job habe. Morgens stand er auf und fuhr in die Bundeshauptstadt. „Dort spazierte er aber nur herum“, erzählt Staatsanwalt Karl Wurzer. Zudem hatte er eine noch eine weitere Beziehung, die er der 21-jährigen Polizistentochter verheimlichte. Und L. ist drogenabhängig. Mit Suchtgift soll er zum ersten Mal bei den Sängerknaben in Berührung gekommen sein. Wurzer: „Er hat die ganze Palette durchprobiert.“

Die Auseinandersetzung am Morgen des 15.Oktober endete in einer Bluttat. L. griff zu einer Axt und schlug auf seine Freundin ein. Sie torkelte zurück und fiel auf die Couch. Der 26-Jährige drosch weiter auf sie ein. Dann nahm er einen Polster und drückte ihr 15 Minuten lang das Gesicht zu. „Ich wollte, dass sie nicht mehr röchelt“, sagt er zu Richter Markus Grünberger.

Geständnis

Anschließend wischte L. die Blutspritzer weg, packte die Leiche in das Auto der 21-Jährigen und fuhr nach Wien. Stunden später kehrte er zum Tatort nach Penzing, NÖ, zurück, tratschte dort sogar mit dem Nachbarn, trank Kaffee. Im Auto lag noch immer die Leiche. Schließlich stellte der ehemalige Sängerknabe den Pkw in Wien ab. Nach einer Abgängigkeitsanzeige geriet er rasch ins Visier der Ermittler. Tage später wurde die Tote gefunden, der 26-Jährige legte ein Geständnis ab.

Die Geschworenen brauchen nicht lange, um zu einem Urteil zu kommen: Lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.

Selbstmordversuch

Beim ersten Prozesstermin im April war der Angeklagte nicht erschienen erschien, er musste im Landsklinikum St. Pölten behandelt werden. Christopher L. soll kurz vor dem Prozess einen Selbstmordversuch unternommen haben. Lebensgefahr besteht dem Vernehmen nach aber nicht.

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