Traiskirchen-Betreuer gegen Aufnahmestopp

Traiskirchen-Betreuer gegen Aufnahmestopp
Begründet wird der Aufnahmestopp mit einem fehlenden Sicherheitskonzept.

Die Situation in Traiskirchen ist unzumutbar“, begründete Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) Ende Juli den Aufnahmestopp im Asyl-Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. Die dort tätige Betreuungsfirma ORS fechtet diese Entscheidung nun an, berichtet Der Standard (Mittwoch-Ausgabe).

Der Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Baden wurde ohne Ermittlungsverfahren erlassen. Man habe nun "Vorstellung erhoben", das einzig mögliche Rechtsmittel, hieß es. Eine aufschiebende Wirkung hat dies nicht.

Der Aufnahmestopp gilt seit 30. Juli. Der Bescheid bezieht sich auf das Gewerberecht, vermisst wird ein Sicherheitskonzept. Pröll hatte die Entscheidung für die Aufnahmesperre mit "menschlichen und sicherheitstechnischen" Beweggründen erklärt. Er hatte die Situation dort „wie in einem Auto, in dem fünf Personen zugelassen sind und 15 drinnen sitzen“ verglichen.

Obergrenze

Laut den Ausschreibungsunterlagen für die Betreuung des Zentrums ist die Erstaufnahmestelle für bis zu 1.840 Personen ausgelegt. In einer Vereinbarung zwischen Pröll und dem Innenministerium wurde 2010 jedoch eine Obergrenze von 480 Personen vorgesehen. Am Tag des Inkrafttretens waren in Traiskirchen 1.351 Personen untergebracht. Derzeit sind es nach Angaben des Innenministeriums noch rund 1.000.

Die von der BH gewählte Vorgangsweise im Auftrag Prölls ist nicht neu. Schon in der Vergangenheit hatte der Landeshauptmann den Rückgriff auf das Baurecht bzw. feuerpolizeiliche Bestimmungen veranlasst, um weitere Neuaufnahmen von Asylwerbern in Traiskirchen zu verhindern.

Fehlendes Sicherheitskonzept

Der jetzige Bescheid bezieht sich auf das Gewerberecht und bewirkt, dass ORS in Traiskirchen keine neu ankommenden Flüchtlinge betreuen darf.

Begründung: Es fehle für die Betriebsanlagen von ORS ein Sicherheitskonzept, was angesichts der zuletzt relativ hohen Belagsdichte des Lagers besonders riskant sei. Allerdings war der Umbau von Küche und Speisesaal dem Vernehmen nach erst 2010 von der Behörde genehmigt worden.

Ermittlungen aufgenommen

Die ORS Service GmbH, Tochterfirma eines Schweizer Unternehmens und seit 2012 vom Innenministerium mit der Flüchtlingsbetreuung betraut, hat dagegen am Freitag berufen. Aufgrund dieser "Vorstellung" musste die BH innerhalb von 14 Tagen Ermittlungen aufnehmen, was auch bereits geschehen ist. Aufschiebende Wirkung hat all das nicht. Der Bescheid ist ein Jahr lang gültig. Nur die BH selbst bzw. das Wirtschaftsministerium kann ihn laut Standard außer Kraft setzen. Erst gegen den am Ermittlungsende stehenden neuen Bescheid kann ORS beim Landesverwaltungsgericht berufen.

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