Energieoffensive: NÖ ändert das Raumordnungsgesetz für Wind- und PV-Anlagen

Energieoffensive: NÖ ändert das Raumordnungsgesetz für Wind- und PV-Anlagen
Bei Neuwidmungen von Gründen für Stromanlagen müssen Bürger die Chance zur Beteiligung bekommen.

Um die am Dienstag für Niederösterreich präsentierte Großoffensive bei erneuerbarer  Energie umsetzen zu können, muss der NÖ Landtag in seiner donnerstägigen Sitzung auch den gesetzlichen Rahmen dafür neu abstecken. Über Antrag der ÖVP wird deshalb das NÖ Raumordnungsgesetz in einigen Passagen novelliert.

Energieoffensive: NÖ ändert das Raumordnungsgesetz für Wind- und PV-Anlagen

ÖVP-Klubobmann Schneeberger und LH-Stellvertreter Pernkopf stellten Anträge für die Landtagssitzung vor

Ein Punkt betrifft dabei den Ausbau der Windkraftwerke. Bestehende Windparks sollen mit leistungsfähigeren Rädern (Repowering) bestückt werden, dazu soll es  künftig bei geringfügigeren Flächenänderungen keiner eigenen zeitraubenden Widmungsverfahren mehr bedürfen.  Wenn sich der Mittelpunkt der Windkraftanlage noch auf der bereits gewidmeten Fläche befindet, dann soll diese neue Regel greifen. Damit spare man sich die Wartezeit eines Jahres für ein neues Behördenverfahren ein, sagte LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP).

An die 100 Windräder können so leichter errichtet werden. Insgesamt soll ja die Windenergie in NÖ bis 2030 verdoppelt und bis 2035 verdreifacht werden. Insgesamt 250 neue Windräder werden dafür notwendig sein.

Bürgerbeteiligung

Beim Ausbau der Fotovoltaik müssen künftig bei Großanlagen Bürgerbeteiligungen und Notfallabsicherungen, etwa über Notstromaggregate, ermöglicht werden. So sollen die Akzeptanz und der Wille zur Eigenproduktion von sauberer Energie in der Bevölkerung gestärkt werden. Gemeinden können bei Widmungen zukünftig eine bestimmte Form und ein bestimmtes Ausmaß an Bürgerbeteiligung vorschreiben. Das gelte auch für neue Windparks, erklärte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger.

Mit einer weiteren Novellierung wird es energieintensiven Betrieben erleichtert Flächen für neue PV-Anlagen um weitere zehn Hektar nahe am Firmengelände zu vergrößern. Bis zu 500 Meter darf diese Fläche vom Betrieb entfernt sein. Der gewonnene Solarstrom dürfe nur im Betrieb genutzt, aber nicht verkauft werden, klärte LH-Vize Pernkopf auf.

Forderungen an den Bund

Weiters wird die ÖVP den Bund per Resolution auffordern, die Förderung für PV-Anlagen generell zu öffnen, sodass Bürger nicht mehr zu Bittstellern degradiert würden, kündigte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger an. Mit dem bestehenden Modell des Bundes seien 50.000 Bürger abgelehnt und demotiviert worden. Der wolle die Energiewende, „also muss der Staat danke an die Bürger sagen, die das umsetzen“, so Schneeberger.

In einer weiteren ÖVP-Resolution wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die die Ärztekammern in NÖ, der Steiermark und Wien wegen zu niedriger Abgeltung einstellen wollen, zu reformieren und abzusichern.

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