Einigung: Wahlhebammen dürfen weiter in NÖ Spitälern arbeiten

Einigung: Wahlhebammen dürfen weiter in NÖ Spitälern arbeiten
LGA und Hebammengremium fanden neue Regelung, Details sollen in den nächsten Tagen präsentiert werden.

Die Unsicherheit unter Schwangeren war groß, seit am Dienstag bekannt wurde, dass die Landesgesundheitsagentur (LGA) mit Ende März Wahlhebammen ihre Verträge kündigt.

Die freiberuflichen Geburtshelferinnen vermuteten durch diese Vertragsänderung einen Verlust ihrer medizinischen Verantwortung im Kreißsaal. So würden die privaten Hebammen dann der diensthabenden Kollegin im Spital unterstehen und de facto als Begleitpersonen gelten.

Eine Nachricht, die eine Welle der Empörung auslöste: In einer Onlinepetition hatten sich am Freitag bereits mehr als 28.000 Menschen solidarisiert. Aufgrund der großen Kritik aus der Öffentlichkeit sprach die LGA bereits am Mittwoch von einer „Fehlinterpretation“. Bereits damals wurde bekräftigt, dass die Betreuung durch private Hebammen „auch weiterhin in allen nö. Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht sei“.

Unklar war bisher aber, wie diese Zusammenarbeit ohne die rechtliche Absicherung eines Vertrags in der Praxis aussehen sollte. An der Klärung dieser Frage wurde in den vergangenen Tagen unter Hochdruck gearbeitet.

Fallweise Beschäftigung

Am Freitag präsentierte die LGA gemeinsam mit dem Hebammengremium – der gesetzlichen Standesvertretung der Geburtshelferinnen – eine neue Regelung. In intensiven Gesprächen, die laut allen Beteiligten „gut gelaufen“ seien, hätte man sich auf eine Grundsatzvereinbarung geeinigt, „um auch in Zukunft werdende Mütter vor, während und nach der Geburt bestmöglich zu betreuen“, heißt es.

Ganz konkret soll es ab April dann für freiberufliche Hebammen im Rahmen einer sogenannten „fallweisen Beschäftigung“ möglich sein, in einem NÖ Klinikum tätig zu werden. Wie diese Beschäftigung im Detail aussieht, soll in den nächsten Tagen festgelegt werden.

Klar sei jedenfalls, dass dadurch Hebammen ihre Aufgaben so „weiterhin in vollem Umfang“ ausüben können. Zusätzlich gäbe es damit aber auch „den notwendigen Versicherungsschutz für die im Klinikum ausgeführten Tätigkeiten“, so die LGA.

Rechnungshof Kritik als Auslöser

Diese rechtlichen Ungereimtheiten, die in einem Rechnungshofbericht 2021 kritisiert worden waren, waren der Auslöser für die Vertragsänderungen. Außerdem wurden Infotermine für freiberufliche Hebammen angekündigt.

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