Einigung: Rahmenbedingungen für Wahlhebammen in NÖ Kliniken fixiert

Einigung: Rahmenbedingungen für Wahlhebammen in NÖ Kliniken fixiert
Im Herbst werden die bestehenden Verträge in eine Vereinbarung zur fallweisen Beschäftigung überführt.

Nach der aufgekommenen Unsicherheit im Februar rund um die Kündigung der Verträge der Wahlhebammen mit der Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA), konnten sich jetzt die Vertragspartner auf konkrete Rahmenbedingungen für die Einstellung freiberuflicher Hebammen in den niederösterreichischen Kliniken einigen.

➤ Mehr dazu: Verträge für private Hebammen bleiben

„In unseren Gesprächen zu unserer weiteren gemeinsamen Arbeit ist ganz klar die Sicherheit für die werdenden Mütter und deren Babys im Mittelpunkt gestanden“, betonen Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums, der Personalvorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler und der Direktor für Medizin und Pflege, Markus Klamminger

Mit Oktober 2023 werden die bestehenden Verträge in eine Vereinbarung zur fallweisen Beschäftigung überführt. Vertragspartner sind dabei die Landesgesundheitsagentur und die jeweilige freiberufliche Hebamme. Damit sind die freiberuflichen Hebammen in anlassbezogenen Einsätzen bei der Landesgesundheitsagentur beschäftigt und werden für diese Zeit durch die NÖ LGA entlohnt.

Aufnahmekriterien für freiberufliche Hebammen

Die freiberuflichen Hebammen genießen den gleichen Versicherungsschutz wie angestellte Hebammen. Zur Aufnahme müssen die freiberuflichen Hebammen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, was wiederum Sicherheit für die werdenden Mütter garantiert.

„Mit dieser Regelung können die freiberuflichen Hebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen. Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt“, so Beatrix Cmolik.

Höchstarbeitszeit bis zu 25 Stunden möglich

In Bezug auf die mögliche Höchstarbeitszeit einigen sich die Vertragspartner darauf, dass ein Einsatz der freiberuflichen Hebammen von bis zu 25 Stunden pro Geburt möglich sein soll. Damit wird einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen gefolgt und gleichzeitig den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung getragen.

Um die freiberuflichen Hebammen umfassend und persönlich zu informieren, ist seitens des Hebammengremiums bereits eine Infoveranstaltung in Planung.

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