Ehefrau mit Spitzmeißel getötet: Lebenslange Haft für 65-Jährigen

PROZESS WEGEN MORDES GEGEN MANN, DER IM AUGUST 2022 SEINE EHEFRAU IN OBERWALTERSDORF GETÖTET HABEN SOLL
Angeklagter wegen Mordes schuldig gesprochen - Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen Mordes an seiner Ehefrau im August 2022 in Oberwaltersdorf (Bezirk Baden) ist ein 65-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Tat am ersten Tag der Geschworenenverhandlung gestanden, seitens der Verteidigung wurde auf Totschlag plädiert. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.

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Der Angeklagte soll die 57-Jährige am 24. August des Vorjahres in der Früh durch 15 wuchtige Schlägen mit einem Spitzmeißel gegen den Kopf getötet haben. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.

 Der Beschuldigte berichtete in seiner Einvernahme zum Prozessstart im Juni, dass er zurückgewiesen und gekränkt bzw. gedemütigt worden sei. Mehrmals habe er daraufhin mit der Waffe auf den Hinterkopf der Frau eingeschlagen: "Ich war nicht Herr meiner selbst."

Mann täuschte Einbruch vor

Nach der Tötung hatte der Beschuldigte einen Einbruch in sein Haus fingiert und die Tatwaffe in einem Windschutzgürtel entsorgt. Bei der Rückkehr meldete er per Notruf die Auffindung seiner toten Frau. Zunächst galt der 65-Jährige deshalb als Zeuge, wenig später wurde er aber festgenommen.

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Weil der Pensionist bei der Kriminalpolizei und vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin behauptet haben soll, dass ein unbekannter Einbrecher seine Partnerin umgebracht habe, wurde ihm auch angelastet, die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vorgetäuscht zu haben. Zu diesem Vorwurf war der 65-Jährige geständig.

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